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Urteil Kollege geht bei Streit um Lottomillionen leer aus

Das Landgericht Hildesheim hat einem Mann den von ihm beanspruchten Anteil an einem Lottogewinn abgesprochen. Er sei nicht Mitglied der Tippgemeinschaft gewesen, heißt es in dem Urteil. Drei Kollegen stritten über die Verteilung von mehr als 1,7 Millionen Euro.

Hildesheim - Jahrelang hatten die Arbeitskollegen mit mäßigem Erfolg gemeinsam Lotto gespielt - bis zum Sommer 2008. Dann kam beim "Super Ding", einer speziellen Spielvariante, der große Geldregen von 1,7 Millionen Euro. Doch während sich zwei Monteure über den Gewinn freuten, fühlte sich ein dritter Kollege ausgebootet. Er behauptete, das Duo habe ihn übergangen und stellte Strafanzeige wegen Betrugs.

Am Mittwoch hat nun eine Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim entschieden: Der dritte Mann geht leer aus. Nach Ansicht des Gerichts konnte er seine Beteiligung am Kauf des Tippscheins nicht beweisen.

"Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss dies beweisen. Das ist dem Mann nicht gelungen", sagte Richter Michael Meyer-Lamp. Der angebliche Mitspieler habe weder eine Kopie des Spielscheins noch eine Quittung über den Spielbetrag von 21 Euro vorweisen können. Zwar halte die Kammer es für möglich, dass der Mann - wie viele Male zuvor - auch diesmal mitgespielt habe, es gebe aber keine Gewissheit.

Doch auch die beiden eindeutigen Gewinner können sich noch nicht über den kompletten Geldsegen freuen. Mehr als 1,1 Millionen Euro liegen eingefroren auf der Bank. Der vermeintlich Betrogene hatte mit seiner Strafanzeige erreicht, dass der inzwischen aufgeteilte Gewinn auf den Konten der beiden Kollegen gepfändet wurde.

Das Geld bleibt eingefroren, weil noch ein Strafverfahren gegen die beiden Männer wegen Betruges läuft. Wann der Strafprozess eröffnet wird, ist noch nicht klar.

Zu dem Urteil am Mittwoch war es gekommen, weil einer der angeklagten Kollegen seinerseits Klage beim Landgericht Hildesheim erhoben hatte. Er wollte damit die Freigabe des gepfändeten Gewinns erreichen.

Der Verlierer des Zivilprozesses hat noch die Möglichkeit, gegen die jetzige Entscheidung Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle einzureichen.

siu/dpa/ddp

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