Stade - Der Kindermörder Martin N. muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stade ordnete am Montag zudem Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen im Anschluss an die Haft an. Er kann somit nicht vorzeitig nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.
Die Richter sprachen Martin N. des dreifachen Mordes und des mehrfachen sexuellen Missbrauchs schuldig. Außerdem stellten sie die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Verteidigung hatte auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aber für nicht notwendig erachtet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Martin N. soll jahrelang nachts mit einer schwarzen Sturmhaube getarnt in Häuser, Zeltlager und Ferienheime eingedrungen sein, um sich an kleinen Jungen zu vergehen.
1992 entführte der gebürtige Bremer den 13-jährigen Stefan J. aus einem Internat in Scheeßel (Kreis Rotenburg) und tötete ihn. Drei Jahre später entführte er den achtjährigen Dennis R. aus einem Ferienlager bei Schleswig. 2001 entführte er aus einem Landheim nahe Bremerhaven den neunjährigen Dennis K. und tötete ihn.
Erst fast zehn Jahre nach dem letzten Fall war es der Polizei gelungen, Martin N. in Hamburg festzunehmen. Er hat die Taten in einer Vernehmung gestanden.
Mitte Februar hatte sich Martin N. selbst vor Gericht geäußert. "Ich glaube, dass meine Taten kaum entschuldbar sind", sagte N. Er habe den Angehörigen seiner Opfer unfassbares Leid zugefügt und erwarte von ihnen keine Vergebung.
bim/dapd/dpa
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