Von Jörg Diehl, Hamm
Der Moment, auf den sie all die Jahre so sehnsüchtig gewartet hat, ist ein Verwaltungsakt in Saal 402. Helles Holz, blaue Polsterstühle, zwei Männer und eine Frau, vorne, wo die Richter sitzen. Der älteste von ihnen, in der Mitte, sagt um kurz nach elf, sie dürfe wissen, wer ihr Vater ist, sie habe sogar ein Recht darauf. Da lächelt Sarah P., 21, und lässt kurz den Kopf in den Nacken fallen. Sie hat es geschafft, endlich.
Es begann vor vier Jahren, abends, als sie für eine Klausur lernte. Plötzlich stand ihre Mutter in der Tür und eröffnete ihr, dass ihr Vater nicht ihr Vater sei, jedenfalls nicht biologisch. So hat es Sarah P. einmal einer Zeitung erzählt, und man kann nur erahnen, wie sehr ihre Welt damals ins Wanken geriet. Jedenfalls setzte die junge Frau in der Folge alles daran, die Identität ihres Erzeugers in Erfahrung zu bringen. Das Problem war nur: Die Essener Samenbank, mit deren Hilfe ihre Mutter einst schwanger geworden war, wollte Sarah keine Auskunft geben.
Also begann ein Rechtsstreit, auf den auch andere sogenannte Spenderkinder große Hoffnungen setzten und dem die Reproduktionsmediziner mit noch größerer Skepsis begegneten. Denn was den jungen Männern und Frauen ein elementares Bedürfnis, ist den Ärzten eine Bedrohung ihres Geschäftsprinzips, das bislang auf Anonymität gründete. Wer mag schon für vergleichsweise wenig Geld sein Sperma geben, wenn er später unter Umständen für Kinder sorgen muss, die er nie wollte?
"Wir spiegeln uns in unseren Eltern"
Der Senat unter Vorsitz des Richters Thomas Vogt hat sich dazu nun eindeutig positioniert und eine Entscheidung gefällt, die von grundsätzlicher Bedeutung sein könnte. "Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung", so Vogt in der Urteilsbegründung, "ist ein fundamentales Recht." Für einen jungen Menschen sei es entscheidend, die eigenen Eltern zu kennen, diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentwicklung dürfe niemandem vorenthalten werden. "Wir spiegeln uns in unseren Eltern", sagt der Vorsitzende Vogt. Hinter dieser Rechtsposition hätten Interessen des beklagten Arztes sowie Persönlichkeitsrechte der auf ihre Anonymität vertrauenden Spender zurückzutreten.
Sarah P.s Anwalt, Markus Goldbach aus Berlin, begrüßte die Entscheidung. "Die Mandantin ist unglaublich erleichtert." Es handele sich um einen Präzedenzfall, der auch anderen Spenderkindern die Möglichkeit eröffne, mehr über ihre Abstammung zu erfahren. Schätzungen zufolge wurden seit den siebziger Jahren in Deutschland etwa 100.000 Kinder durch künstliche Insemination gezeugt. Sarah P. wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren.
Unterlagen über Samenspenden müssen 30 Jahre lang vorgehalten werden
Der beklagte Mediziner Thomas Katzorke nannte den Beschluss "rein theoretisch". In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur berief er sich darauf, dass die Daten zu dem Fall schlichtweg nicht mehr vorlägen. Die Dokumente hätten damals nur zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Tatsächlich entschied zwar das Bundesverfassungsgericht bereits 1989, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, die eigene genetische Herkunft zu kennen. Doch erst 2007 bestimmte das Gewebegesetz, dass Unterlagen über eine Samenspende 30 Jahre lang vorgehalten werden müssen.
Der Senat sah die diesbezüglichen Angaben des Arztes allerdings skeptisch. Man sei nicht überzeugt, sagte Richter Vogt, dass keine Auskunft über die Identität von Sarahs Vater erteilt werden könne. Katzorke habe dazu im Verfahren widersprüchliche Angaben gemacht, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch seien offenkundig noch nicht sämtliche Recherchemöglichkeiten der Essener Klinik ausgeschöpft worden.
Der Beklagte hatte in der mündlichen Verhandlung den Personenkreis auf zwei mögliche Spender eingekreist, einer von ihnen - Nummer 261 - habe auch dieselbe Blutgruppe wie Sarah. Laut "Süddeutscher Zeitung" erinnerte sich eine Laborassistentin zudem vor Gericht an die Haarfarbe (blond) und den Vornamen (Hubert oder Hubertus) des Gesuchten. Rechtsanwalt Goldbach will daher nun die Klinik auf dem Rechtsweg zwingen, die notwendigen Daten auch wirklich herauszugeben. "Ich bin optimistisch, dass Herr Katzorke dem entsprechen wird", sagte der Jurist. Dennoch sei es überaus wünschenswert, dass eine rechtliche Regelung geschaffen werde. "Das ist in Deutschland leider noch immer eine Grauzone", so Goldbach.
Das Bundesjustizministerium hielt sich zunächst bedeckt. Erst wenn eine Entscheidung oberster Gerichte vorliege, sei zu prüfen, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Annahme, dass Männer nach dem Urteil nicht mehr zur Samenspende bereit sein dürften, nannte sie "Spekulation". Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen, dagegen kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.
In der Verhandlung wurde Sarah auch gefragt, warum sie wissen wolle, wer ihr leiblicher Vater sei. Sie sagte, sie wolle erfahren, ob ihr vielleicht Erbkrankheiten übertragen worden seien, von denen sie nichts ahne. Doch dann ging es sehr schnell um noch Elementareres: Nur einmal möchte sie dem Menschen begegnen, der immerhin zur Hälfte für ihre Existenz verantwortlich ist. Sarah sagte: "Also das Gesicht zum Beispiel, das muss von ihm sein."
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