Mordaufklärung nach 16 Jahren: Ehemann zu langer Haftstrafe verurteilt
Mit einem Kissen erstickte ein Mann aus Rheinbach seine Ehefrau, er vergrub sie im Wald und meldete sie als vermisst. 16 Jahre blieb der Physiotherapeut in Freiheit. Nun wurde er zu elf Jahren Haft verurteilt. Niedere Beweggründe konnte das Gericht aber nicht feststellen.
Bonn - Mehr als 16 Jahre nach der Tat ist ein Mann aus Rheinbach bei Bonn wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Der 57-Jährige hatte gestanden, seine damalige Ehefrau getötet zu haben. Zuvor hatte der Physiotherapeut jahrelang die Familie seiner Ex-Frau und die Polizei über die Tat belogen und war so in Freiheit geblieben.
Nur durch mehrere Zufälle und die Arbeit eines Redakteurs konnte die Polizei den Mann überführen - 16 Jahre nachdem er seine Frau erstickt, im Wald vergraben und vermisst gemeldet hatte. Eine amtliche Anzeige über die bevorstehende Feststellung des Todes von Gertrud Ulmen landete statt in der Anzeigenabteilung auf dem Schreibtisch eines Lokalredakteurs. Der forschte dem Fall nach, den die Polizei längst für abgeschlossen erklärt hatte, und half schließlich, ihn aufzuklären.
"Ich habe etwas gemacht, was ich nicht hätte machen dürfen", sagte der Mann zu Prozessbeginn Mitte November. Das Paar war demnach über beiderseitige Affären in Streit geraten, schließlich hatte der Mann seiner Frau ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und die Leiche anschließend in der Nähe von Bad Honnef versteckt. "Ich wollte eigentlich nur, dass Ruhe in diese Geschichte einkehrt", sagte der Mann in seinem Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung wollte die Strafe auf unter zehn Jahre begrenzen.
Letztlich kam dem Angeklagten zu Gute, dass das Gericht keine Merkmale für einen Mord feststellen konnte. Dazu müssen einem Täter niedere Beweggründe wie Mordlust oder Habgier nachgewiesen werden. Das Urteil kommt gerade noch rechtzeitig: 2016 wäre der Fall verjährt.
ade/dapd
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