Stuttgart - Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat sich auch im neu aufgerollten Prozess nicht persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Seine Verteidiger verlasen vor dem Stuttgarter Landgericht allerdings eine Erklärung und wehrten sich gegen eine mögliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Die Anklage laute auf Verstoß gegen das Waffengesetz, doch auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung komme in Betracht, hatte der Vorsitzende Richter zuvor gesagt.
In ihrer Erklärung gingen die Anwälte auf das Urteil im ersten Prozess ein. Darin betonten sie, der 53-Jährige habe die Tötungsphantasien seines Sohnes mit seinen subjektiven Möglichkeiten weder erkannt noch erkennen können. Daher müsse im Sinne der Gerechtigkeit streng zwischen dem Amoklauf von Tim K. und dem Handeln seines Vaters unterschieden werden. Hätte der Vater die Tat erahnen können, hätte er sie verhindert.
Im ersten Prozess war der Mann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der Grund: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine wichtige Zeugin zu befragen.
"Ein Jahr und neun Monate ist sozusagen das Maximum"
Im März 2009 hatte der 17-jährige Schüler Tim K. mit einer Waffe seines Vaters an seiner ehemaligen Realschule in Winnenden und bei der anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen getötet und 14 verletzt. Danach nahm er sich das Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft seinem Vater, einem Sportschützen, vor, die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt zu haben: "Der Angeklagte hat die Tat durch den Verstoß erst ermöglicht."
Der Vorsitzende Richter betonte, dass das Urteil im zweiten Verfahren nicht höher ausfallen dürfe als im ersten, weil nur die Verteidigung Revision beantragt hat. "Ein Jahr und neun Monate ist sozusagen das Maximum." Entscheidend seien nun etwa die Fragen, ob Tim K. den Code für den Waffentresor kannte und ob der Angeklagte die Tat seines Sohnes vorhersehen konnte. Nach der BGH-Entscheidung neige die Kammer momentan dazu, Untersuchungsergebnisse einer psychiatrischen Klinik über Tim K. zu verwerten. Ausgespart werden im neuen Verfahren allerdings die Details der Tat. Sie gelten als unzweifelhaft.
In dem neuen Prozess treten rund 40 Hinterbliebene und Verletzte als Nebenkläger auf. Etwa 15 von ihnen kamen am ersten Tag ins Gericht. Es sind noch 15 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende Januar gesprochen.
wit/dpa/dapd
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