Neu-Delhi - Ein indischer Teenager kommt wegen der Vergewaltigung einer 23-Jährigen vor ein Jugendgericht. Eine Spruchkammer in Neu-Delhi ist zu dem Schluss gelangt, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Damit drohen ihm bei einer Verurteilung maximal drei Jahre Haft - im Erwachsenenstrafrecht wäre dagegen auch die Todesstrafe möglich gewesen.
Die Familie des Opfers kritisierte die Entscheidung. "Ich kann das nicht glauben", sagte der Vater der 23-Jährigen. "Das ist falsch. Wir brauchen einen Knochentest, um das richtige Alter des Verdächtigen festzustellen", sagte der Bruder der verstorbenen Frau der Nachrichtenagentur Reuters. "Dokumente können gefälscht werden."
Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung offenbar auf Dokumente aus der Grundschule des Jugendlichen berufen. Demnach sei der Verdächtige bei der Tat am 16. Dezember etwa siebzehneinhalb Jahre alt gewesen, berichtete die Nachrichtenagentur Associated Press unter Berufung auf einen Anwalt. Offenbar besitzt der Minderjährige keine Geburtsurkunde. Das ist in Indien, wo viele Babys zu Hause und nicht im Krankenhaus geboren werden, häufig der Fall. Deshalb werden Schulunterlagen als Altersnachweis verwendet.
Der Jugendliche ist einer von sechs Verdächtigen in dem Fall. Fünf Erwachsene wurden bereits vor einem Schnellgericht angeklagt, die junge Frau Mitte Dezember in einem Bus in Neu-Delhi mehrfach vergewaltigt, schwer misshandelt und anschließend mit ihrem Freund auf die Straße geworfen zu haben. Die junge Frau war Ende Dezember an den Folgen der Tat gestorben.
Der Teenager ist noch nicht offiziell angeklagt worden, weil die Polizei hoffte, auch ihm werde nach Erwachsenenstrafrecht der Prozess gemacht. In dem Fall hätte man ihn in das Verfahren gegen die anderen fünf Angeklagten einbinden können. Die Polizei könnte den Gerichtsentscheid anfechten. Es gebe allerdings derzeit keine Absicht, dies zu tun, hieß es.
ulz/AP/Reuters
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