Versuchter Amoklauf in Bonn: Schülerin muss fünf Jahre hinter Gitter
Sie drang mit selbstgebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Pistole in ihr Gymnasium ein - doch im letzten Moment wurde ein Blutbad verhindert. Jetzt ist die 16-jährige Schülerin aus Bonn zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden.
Bonn - Ihren vereitelten Amoklauf an einem Gymnasium bei Bonn muss die 16-jährige Täterin mit fünf Jahren Jugendstrafe büßen. Dazu verurteilte ein Bonner Gericht das Mädchen an diesem Dienstag wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem nichtöffentlichen Verfahren sechs Jahre gefordert. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik kam für das Gericht nicht in Frage. Es stufte die Schülerin als voll schuldfähig zum Zeitpunkt der Tat ein.
Das Mädchen war am 11. Mai mit mehreren selbstgebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Schreckschusspistole in die Schule in St. Augustin gekommen. Die 16-Jährige wollte einen Lehrer niederstechen, um an die Schulschlüssel zu gelangen. Danach wollte sie die Klassenzimmer mit Molotowcocktails in Brand setzen und die Türen der brennenden Räume abschließen.
Bei den letzten Vorbereitungen für ihre Tat wurde sie jedoch auf der Schultoilette von einer Mitschülerin überrascht. Die Angeklagte griff das damals 17 Jahre alte Mädchen mit dem Schwert an und fügte ihm schwere Verletzungen an Armen und Händen zu. Nachdem ein Lehrer hinzugekommen war, konnte die Mitschülerin wenig später fliehen. Am Abend stellte sie sich der Polizei in Köln.
Der Lehrer eilte ins Schulsekretariat und sorgte für eine Warndurchsage per Lautsprecher an die Schüler. Daraufhin gab die 16-Jährige den Ermittlungen zufolge ihren Tatplan auf und flüchtete nach einem misslungenen Selbstmordversuch mit der Schreckschusswaffe vom Schulgelände. Am späten Abend des Tattages stellte sie sich jedoch der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof.
Sollte das Bonner Urteil rechtskräftig werden, müsste die derzeit in der Jugendpsychiatrie untergebrachte Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt verlegt werden. Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
han/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH
- Dienstag, 24.11.2009 – 14:44 Uhr
- Drucken Versenden
- Nutzungsrechte Feedback
- Kommentieren | 134 Kommentare
MEHR AUS DEM RESSORT PANORAMA
-
Chai Time
Lebe lieber ungewöhnlich - Korrespondent Hasnain Kazim beschreibt die Kuriositäten des Alltags in Südasien. -
kurz & krass
Heute schon gestaunt? Die skurrilsten Kurzmeldungen der Woche -
Wetter
So wird's: Prognosen und Warnungen, Biowetter, Radar- und Satellitenbilder -
Justiz
Alles, was Recht ist: Gisela Friedrichsen berichtet aus dem Gericht -
Katastrophen
Vergessene Krisen: Reporter berichten aus aller Welt über die Folgen dramatischer Ereignisse
