Versuchter Amoklauf in Bonn: Schülerin muss fünf Jahre hinter Gitter

Sie drang mit selbstgebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Pistole in ihr Gymnasium ein - doch im letzten Moment wurde ein Blutbad verhindert. Jetzt ist die 16-jährige Schülerin aus Bonn zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Polizist vor dem Gymnasium Sankt Augustin (Mai 2009): Nun wurde eine Schülerin verurteilt Zur Großansicht
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Polizist vor dem Gymnasium Sankt Augustin (Mai 2009): Nun wurde eine Schülerin verurteilt

Bonn - Ihren vereitelten Amoklauf an einem Gymnasium bei Bonn muss die 16-jährige Täterin mit fünf Jahren Jugendstrafe büßen. Dazu verurteilte ein Bonner Gericht das Mädchen an diesem Dienstag wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem nichtöffentlichen Verfahren sechs Jahre gefordert. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik kam für das Gericht nicht in Frage. Es stufte die Schülerin als voll schuldfähig zum Zeitpunkt der Tat ein.

Das Mädchen war am 11. Mai mit mehreren selbstgebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Schreckschusspistole in die Schule in St. Augustin gekommen. Die 16-Jährige wollte einen Lehrer niederstechen, um an die Schulschlüssel zu gelangen. Danach wollte sie die Klassenzimmer mit Molotowcocktails in Brand setzen und die Türen der brennenden Räume abschließen.

Bei den letzten Vorbereitungen für ihre Tat wurde sie jedoch auf der Schultoilette von einer Mitschülerin überrascht. Die Angeklagte griff das damals 17 Jahre alte Mädchen mit dem Schwert an und fügte ihm schwere Verletzungen an Armen und Händen zu. Nachdem ein Lehrer hinzugekommen war, konnte die Mitschülerin wenig später fliehen. Am Abend stellte sie sich der Polizei in Köln.

Der Lehrer eilte ins Schulsekretariat und sorgte für eine Warndurchsage per Lautsprecher an die Schüler. Daraufhin gab die 16-Jährige den Ermittlungen zufolge ihren Tatplan auf und flüchtete nach einem misslungenen Selbstmordversuch mit der Schreckschusswaffe vom Schulgelände. Am späten Abend des Tattages stellte sie sich jedoch der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof.

Sollte das Bonner Urteil rechtskräftig werden, müsste die derzeit in der Jugendpsychiatrie untergebrachte Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt verlegt werden. Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

han/dpa

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1. schwachsinnsurteil
Gebetsmühle 24.11.2009
Zitat von sysopSie drang mit selbstgebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Pistole in ihr Gymnasium ein - doch im letzten Moment wurde ein Blutbad verhindert. Jetzt ist die 16-jährige Schülerin aus Bonn zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,663126,00.html
ob sie danach jemals ein angesehenes mitglied der gesellschaft werden wird. hier wäre wohl psychologische behandlung statt knast angebracht gewesen.
2. Achja, die arme, arme Täterin
darkwingduck 24.11.2009
Zitat von Gebetsmühleob sie danach jemals ein angesehenes mitglied der gesellschaft werden wird. hier wäre wohl psychologische behandlung statt knast angebracht gewesen.
Achja, die arme, arme Täterin. Die braucht ja nur einen Couchdoktor der zuhört und Ihr erklärt, dass das ganze "irgendwie nich ok" war.
3. fragwürdig
kanadasirup 24.11.2009
Finde das Urteil auch bedenkenswert. Mit 16 in den Knast? Damit ist die Zukunft ruiniert. Die Tat war doch wohl eher Ausdruck der Verzweiflung, warum so hart bestrafen?
4. Ich wollt der Richter nicht sein
Schneemann_ 24.11.2009
Zitat von Gebetsmühlehier wäre wohl psychologische behandlung statt knast angebracht gewesen.
Sehe ich im Grunde auch so, zumal ich die Hintergründe ein wenig kenne. Aber die Außenwirkung wäre ohne ein Urteil mit Haftstrafe ziemlich verheerend.
5. Spielelobby
Christina 24.11.2009
Das Strafmaß ist angemessen, es trifft nur leider die falsche Person, ein halbes Kind noch. Richtig wäre es gewesen, diese 5 Jahre den skrupellosen Softwareherstellern von Killerspielen zu verordnen. Naja, irgendwann werden auch die per Gesetz regressfähig gemacht werden (müssen). (Einige Jahre und Studien weiter halt)
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  • Dienstag, 24.11.2009 – 14:44 Uhr
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