Koblenz - Falsche Beladung war die Ursache für die Havarie des Säuretankers "Waldhof", nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in dem Fall vorläufig eingestellt. Die sechs Beschuldigten müssen als Auflage jeweils Beträge zwischen 1000 und 40.000 Euro zahlen, insgesamt 115.000 Euro. Das teilte die Behörde am Freitag in Koblenz mit. Gegen die sechs mutmaßlich Verantwortlichen war wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Gewässerverunreinigung ermittelt worden.
Die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe hatte am Donnerstag ihren Untersuchungsbericht vorgestellt: Die "wesentliche Ursache" der Havarie auf dem Mittelrhein sei die "nur teilweise Befüllung der sieben Ladetanks" gewesen, hieß es. Deshalb habe das Schiff in der Nähe der Loreley die Stabilität verloren. Darüber hinaus habe eine gefährliche Unterströmung an der berüchtigten Gefahrenstelle das Schiff entscheidend ins Wanken gebracht.
Das mit 2400 Tonnen Schwefelsäure beladene Schiff war am 13. Januar 2011 gekentert. Dabei starb ein 63-jähriger Matrose, von einem weiteren Besatzungsmitglied fehlt bis heute jede Spur. Zwei Matrosen konnten schwer verletzt gerettet werden. Etwa 1800 Liter Schwefelsäure liefen in den Rhein. Die Bergung des Schiffes dauerte 32 Tage. In dieser Zeit war der Fluss teilweise für die Schifffahrt gesperrt.
Den Experten zufolge waren verschiedene Faktoren zusammengetroffen, die das Schiff zum Kentern brachtem. Ein Punkt war demnach, dass die "Waldhof" wegen Gegenverkehrs die Kurve sehr eng nehmen musste. Außerdem sorgte Hochwasser für eine starke Strömung.
"Doch all das hätte nach unseren Berechnungen noch nicht für das Unglück ausgereicht", erläuterte Thorsten Dettmann von der Bundesanstalt für Wasserbau. An der Unglücksstelle ist der Rhein bis zu 22 Meter tief. Dies führte zu Strömungen, die unter dem Schiff eine Art Unterdruck erzeugt haben. Dies habe der "Waldhof" den entscheidenden Stoß versetzt. "Jedes andere Schiff mit einer korrekten Ladung kann solche Situationen aber problemlos aushalten", sagte Dettmann.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Beschuldigten müssten insgesamt 110.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Angaben jedoch mittlerweile korrigiert.
wit/dpa
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