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Winnenden-Prozess Im Namen des Vaters

Amoklauf von Winnenden: "Eine ehrliche Entschuldigung"
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Die Angehörigen der Opfer von Winnenden haben auf Antworten gehofft, auf ein paar Worte von Jörg K., dem Vater des Amokschützen. Doch der Angeklagte schweigt am ersten Prozesstag - und lässt nur seine Anwälte sprechen.

Es muss für die Angehörigen und die überlebenden Opfer ein schwerer Gang gewesen sein, aber fast alle sind an diesem ersten Prozesstag gekommen. Denn es ist der Moment, auf den sie seit anderthalb Jahren warten. Manche tragen Trauerkleidung, sie haben Taschentücher vor sich auf den Tisch gelegt oder einen Notizblock. Eine Mutter hält das Bild ihrer Tochter in den Händen.

Für einige der Eltern, die ihre Kinder verloren haben, ist der Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden zum Lebensinhalt geworden, wie für Hardy Schober, dessen Tochter Jana von Tim K. erschossen wurde, und der seinen Beruf aufgab, um fortan das "Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden" am Leben zu halten.

Das Leid und die Erschöpfung haben sich in die Mienen der Eltern eingegraben, manche Familien hat die Trauer zerrissen, andere Elternpaare halten sich hier im Sitzungssaal 2 des Stuttgarter Landgerichts fest an der Hand. Sie alle wollten diesen Prozess. Einige kannten den Vater des Amokläufers zuvor als Nachbarn oder als ehemaligen Mitschüler. Er war einer aus ihrer Mitte. Doch seit der Tat seines Sohnes hat er sich keiner Begegnung gestellt, bis heute.

Tiefe Stille liegt über dem vollbesetzten Gerichtssaal, als Richter Reiner Sjukat ihn hereinruft: Herr K. in den Saal, bitte!

Waffennarr von Jugend

Angeklagt ist der Geschäftsmann Jörg K., 51, selbst Waffennarr von Jugend an. Er hatte einen Sohn, an der er seine Leidenschaft weitergab. Den er das Zielen und Abdrücken lehrte. Einen Sohn, den er nicht gut genug kannte. Der einen Hass auf die Welt entwickelte und der am Ende mit einer Waffe, die sein Vater unter den Winterpullovern im Kleiderschrank versteckt hatte, 15 Menschen tötete, bevor er sich selbst erschoss.

Der Vater ist nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, wie es die Staatsanwaltschaft für richtig hielte, sondern - so jedenfalls sieht es das Gericht derzeit - weil er seine Waffe nicht sorgfältig genug verschlossen hat. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht also, Höchststrafe: ein Jahr Gefängnis.

Ganz offenkundig steht die Anklage in keinem Verhältnis zum Umfang des Prozesses. 18 Anwälte der Opferfamilien füllen mit ihren schwarzen Roben die Reihen in der Saalmitte, die 42 Angehörigen, die hier als Nebenkläger auftreten, sind rundherum platziert, dazu zwei Staatsanwälte, vorn die Kammer mit drei Richtern und zwei Schöffen, links davor der Angeklagte mit seinen zwei Verteidigern.

27 Tage hat das Gericht dafür angesetzt, zu einem Urteil zu kommen. Viele Verhandlungstage für einen Verstoß gegen das Waffenrecht. Zahllose Zeugen werden auftreten, Sachverständige, Polizisten, Mediziner. Eine dreidimensionale Rekonstruktion des Tatablaufs ist angekündigt.

Aber was sagt das über die Schuld des Vaters?

Fragen nach der Verantwortung

Auch die Angehörigen der Opfer wissen, dass man Eltern nicht für die Taten ihrer Kinder vor Gericht stellen kann. Sie erwecken nicht den Eindruck, als ginge es ihnen darum, Jörg K. möglichst hoch bestraft zu sehen. Schließlich war nicht er es, der ihre Kinder erschossen hat. Aber sie finden, dass man sehr wohl nach seiner Verantwortung für die Tat fragen muss - nach der juristischen und der menschlichen.

Seit dem Tag des Amoklaufs warten sie auf Antworten, damit sie abschließen können mit der Tat: Warum hat dein Sohn meine Tochter erschossen? Wie konnte es passieren, dass du nichts gemerkt hast von dem, was in ihm vorging? Hättest du es nicht verhindern können und müssen? Was hast du dazu beigetragen, mit all den Ballerspielen und Waffen, die du ihm geschenkt hast? Worin siehst du deine Schuld?

Zu all dem hat Jörg K. bisher nichts gesagt, was die Angehörigen befrieden könnte. Jetzt hätte er Gelegenheit dazu. Aber wird er es tun?

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insgesamt 166 Beiträge
Pacolito 16.09.2010
Bei allem Mitgefühl für die Angehörigen: Was genau für Antworten wollten sie denn? Dass der Vater des Amokläufers die Waffe für den Sohn erreichbar und somit fahrlässig deponierte steht doch ausser Frage und wurde vom Vater [...]
Zitat von sysopDie Angehörigen der Opfer von Winnenden haben auf Antworten gehofft, auf ein paar Worte von Jörg K., dem Vater des Amokschützen. Doch der Angeklagte schweigt am ersten Prozesstag - und lässt nur seine Anwälte sprechen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,717947,00.html
Bei allem Mitgefühl für die Angehörigen: Was genau für Antworten wollten sie denn? Dass der Vater des Amokläufers die Waffe für den Sohn erreichbar und somit fahrlässig deponierte steht doch ausser Frage und wurde vom Vater auch so zugegeben. Letztlich ging es wohl nur um eine möglichst tränenreiche Entschuldigung, die man entweder großmütig Annehmen oder - erfüllt von gerechtem Zorn - zurückweisen wollte.
mischli 16.09.2010
Die Überschrift ist absolut unpassend, widerlich und schäbig. Den Artikel habe ich gar nicht erst gelesen. Ist die Autorin frisch von der Bild-Zeitung gekommen?
Die Überschrift ist absolut unpassend, widerlich und schäbig. Den Artikel habe ich gar nicht erst gelesen. Ist die Autorin frisch von der Bild-Zeitung gekommen?
MünchnerBub 16.09.2010
Zitat:"Der Vater, so die Staatsanwältin, habe die Tat seines Sohnes durch seine Schlamperei ermöglicht, er hätte sie voraussehen müssen und vermeiden können." Der Waffenhersteller hätte den Missbrauch seiner Produkte [...]
Zitat:"Der Vater, so die Staatsanwältin, habe die Tat seines Sohnes durch seine Schlamperei ermöglicht, er hätte sie voraussehen müssen und vermeiden können." Der Waffenhersteller hätte den Missbrauch seiner Produkte durch Einstellung seiner Produktion erreicht. Lieber 500 Arbeitslose als 15 Tote. Die Regierung hätte durch absolutes Verbot von Waffen im Privatbesitz dieses Massaker verhindern können; aber die Waffenlobby diktierte der Regierung, was sie zu entscheiden hat. Wem also soll man die Schuld geben?
turo 16.09.2010
wollten die Angehörigen des Opfers in Django Manier, seine Stellungnahme dazu hören? Darum war sein Recht, die Aussage zu verweigern richtig. Er wird zugeben müssen, dass er in punkto Waffenaufbewahrung fahrlässig gehandelt und [...]
wollten die Angehörigen des Opfers in Django Manier, seine Stellungnahme dazu hören? Darum war sein Recht, die Aussage zu verweigern richtig. Er wird zugeben müssen, dass er in punkto Waffenaufbewahrung fahrlässig gehandelt und durch seine Fahrlässigkeit den Code für den Waffenschrank auch seinem Sohn bekannt wurde. Darum ist er zu verurteilen. Das reicht für eine Verurteilung nach dem Waffengesetz aus. Ist er aber wegen fahrlässiger Tötung verantwortlich, weil er die krankhafte psychische Entwichklung seines Sohnes nicht erkannte? Das ist Punkt.
Pacolito 16.09.2010
Wenn man ehrlich ist, hätte er diesen Amoklauf auch nicht verhindert, wenn er sich in jeder Kleinigkeit an die gesetzlichen Verwahrvorschriften gehalten hätte. Das hält kleine Kinder ab, die mit so einem Gegenstand nichts [...]
Zitat von Hilfskraftder Vater gehört für sehr lange Zeit in den Knast. Sonst gar nichts! Ohne ihn würden 15 Menschen noch leben, eine viel größere Zahl ihre Liebsten noch bei sich haben und auch sein Sohn. Er sei selbst "genug" gestraft! faselt der Verteidiger. Der würde was anderes sagen, wenn er betroffen wäre. Der soll sich bedeckt halten und nicht solch einen Stuss von sich geben. Der Vater ist letzten Endes DER Verursacher! Nach dem Knast soll er zu Hölle fahren. H.
Wenn man ehrlich ist, hätte er diesen Amoklauf auch nicht verhindert, wenn er sich in jeder Kleinigkeit an die gesetzlichen Verwahrvorschriften gehalten hätte. Das hält kleine Kinder ab, die mit so einem Gegenstand nichts anfangen können und die sich damit beim spielen womöglich selbst oder andere in Lebensgefahr bringen. Zu allem entschlossene, 15 jährige Teenager aber finden nach einer gewissen Zeit alles: Die versteckten Weihnachtsgeschenke, die Playboysammlung, den Schlüssel für den Spirituosenschrank und irgendwann eben auch den Schlüssel für den Waffenschrank. Wie will man denn in so einem Fall zu 100 Prozent die Sicherheit vor dem eigenen Sohn, mit dem man unter einem Dach lebt, gewährleisten? Das schafft auch keine Hilfskraft...
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