Stuttgart - Ein ganzes Mammutverfahren hindurch hatten die Hinterbliebenen der Opfer des Amoklaufs von Winnenden auf eine Entschuldigung gewartet. 29 Verhandlungstage lang - doch der Vater des Attentäters Tim K. hatte sie im ersten Prozess auf Anraten seiner Anwälte enttäuscht. Nun brach er sein Schweigen.
Im Revisionsprozess sprach Jörg K. allen Opfern und Angehörigen sein Mitgefühl aus. Er bedauere zutiefst, dass sein Sohn Zugriff auf Waffen gehabt habe, sagte der Vater in seinem Schlusswort. Es tue ihm zudem leid, dass er die Not seines Sohnes nicht erkannt habe. Unter Tränen fügte er hinzu: "Du fehlst mir."
Seine Verteidiger forderten am Montag Straffreiheit für den 54-Jährigen. Zwar habe sein Mandant gegen das Waffengesetz verstoßen, angesichts des Verlusts seines Sohnes solle das Gericht aber von einer Strafe absehen, sagte Anwalt Hubert Gorka. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, am 2011 gefällten Urteil von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung festzuhalten.
Jörg K. steht seit Mitte November erneut vor Gericht, weil er eine Pistole unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte. Mit dieser Waffe hatte sein 17-jähriger Sohn Tim am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden sowie auf der anschließenden Flucht insgesamt 15 Menschen erschossen und 14 weitere verletzt. Danach erschoss der Jugendliche sich.
Im ersten Verfahren 2011 verurteilte das Landgericht Stuttgart den Unternehmer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Frühjahr 2012 allerdings wegen eines Verfahrensfehlers auf. Der Grund: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen.
Die Therapeutin, die die Familie des Täters nach dem Amoklauf betreut hatte, berief sich im neuen Prozess gegen Jörg K. jedoch auf Erinnerungslücken. Sie könne sich an viele Details der Betreuung nicht mehr erinnern, sagte sie im November vor Gericht.
Das neue Urteil soll am Freitag gesprochen werden. Weil nur die Verteidigung in Revision gegangen war, darf die Strafe nicht höher ausfallen als im ersten Verfahren.
siu/dpa
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