Daten und Fakten zur Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist laut Deutscher Steuergewerkschaft zum Volkssport geworden. Auf 30 Milliarden Euro
schätzt die Organisation das Volumen der jährlichen Steuerhinterziehung in Deutschland.
Steuern hinterzieht, wer gegenüber den Finanzbehörden keine, falsche oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt oder Steuervorteile erlangt. Daneben beschreibt das Gesetz besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, für die ein besonders hoher Strafrahmen zur Verfügung steht. Das ist etwa der Fall, wenn jemand eine Stellung als Amtsträger ausnutzt oder als Mitglied einer Bande Umsatzsteuern hinterzieht.
Ein Bürger macht sich strafbar, wenn er selbst Steuern hinterzieht oder sich an der Tathandlung eines anderen beteiligt. In diesem Fall spricht man von Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe. Auch der Versuch einer Hinterziehung ist strafbar.
Steuerhinterzieher müssen nicht zwangsläufig ins Gefängnis. Gesetzlich wird Steuerhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen. Welche Strafe im Einzelfall ausgesprochen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, maßgeblich jedoch von der Höhe des hinterzogenen Betrages. Aber auch Beweggründe und Ziele des Täters, sein Vorleben oder das Verhalten nach der Tat kommen in Bertacht - etwa ein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.
Wer unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, bleibt insoweit straffrei. Man spricht in diesem Rahmen von einer "Selbstanzeige". Dabei gilt aber, dass eine Selbstanzeige dann wirkungslos ist, wenn sie in einer Phase erstattet wird, in der sich das Entdeckungsrisiko bereits konkretisiert hat, also beispielsweise, wenn dem Steuerpflichtigen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bereits bekanntgegeben wurde oder die Betriebsprüfung oder Steuerfahndung bei ihm erscheint.
Eine bestimmte Form der Selbstanzeige ist nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, den Rat eines Experten, zum Beispiel eines Steuerberaters, hinzuzuziehen, da viele Details zu beachten sind.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich nach den allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften fünf Jahre. In einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung sind es zehn Jahre. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beginnt, wenn die Tat beendet ist. Davon unabhängig ist die steuerliche Verjährungsfrist. Diese beträgt zehn Jahre. Das heißt, dass die Finanzbehörden hinterzogene Steuern auch noch nach zehn Jahren einfordern können.