Von Jörg Diehl und Sven Röbel
Zurückhaltung war bislang die Strategie der Verteidiger von Beate Zschäpe: Ihre Mandantin, die mutmaßliche Rechtsterroristin, sollte sich mit einer Aussage nicht selbst belasten. Stattdessen wartete man ab, was die Ermittler gegen sie zusammentragen würden. Doch nun gehen die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm in die Offensive. In einem 22-seitigen Schriftsatz, den die Juristen am Montag beim Oberlandesgericht (OLG) in München eingereicht haben, rügen sie einen vermeintlichen Formfehler in der Anklage gegen Zschäpe.
Die Bundesanwaltschaft mache nicht hinreichend deutlich, ob der 38-Jährigen die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder nur die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppierung zur Last gelegt werde, argumentieren die Verteidiger. In dieser Hinsicht widersprächen sich der erste und der zweite Teil des Anklagesatzes. Die Rechtsanwälte beantragen daher, die Anklage vom Generalbundesanwalt entsprechend nachbessern zu lassen.
Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine Mittäterschaft an den Gewalttaten der verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vorgeworfen werde, gar nicht erst zugelassen werden. Es läge "kein hinreichender Tatverdacht" dafür vor, dass ihre Mandantin an der Verbrechensserie beteiligt war, so die Verteidiger. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft haben die Rechtsterroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) insgesamt zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle verübt.
Auch der Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung gegen Zschäpe kann aus Sicht ihrer Verteidiger nicht gehalten werden. In der Anklage belegt sei lediglich eine schwere Brandstiftung - mit erheblich geringerem Strafmaß.
In einem Punkt kam das OLG dem Advokatentrio bereits entgegen. Dem Antrag, dass die Verteidigerpost künftig nicht mehr überwacht werden dürfe und Besprechungen mit Zschäpe in der Justizvollzugsanstalt Köln ohne Trennscheibe möglich sein müssten, gab der 6. Strafsenat statt. Mit dem Doppelsuizid von Böhnhardt und Mundlos gebe es den NSU nicht mehr, so die Richter. Es sei daher nicht zu befürchten, Zschäpe könne sich aus der Haft heraus für diese Gruppe einsetzen. Auch lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die mutmaßliche Rechtsterroristin über ihre Anwälte mit Sympathisanten kommuniziere.
Das OLG wird demnächst entscheiden, ob es das Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Unterstützer der Terrorzelle eröffnet. Es wird allgemein erwartet, dass der Prozess im Frühjahr beginnt.
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