Zwillinge als mögliche Väter: Sohn scheitert mit Klage

Ein 14-Jähriger wollte vor Gericht ermitteln, wer sein Vater ist - und ist damit gescheitert. Die Mutter des Teenagers hatte eine Affäre mit Zwillingsbrüdern, beide kommen als Papa in Frage. Der Fall bringt die Justiz an ihre Grenzen.

Celle - Eine Frau hat ein Techtelmechtel mit eineiigen Zwillingsbrüdern, wird schwanger und bekommt einen Sohn. 14 Jahre später will der wissen, wer sein Vater ist, zieht vor Gericht - und scheitert: Wer von den beiden Männern der Vater sei, lasse sich juristisch und wissenschaftlich nicht klären, hat nun das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Eine DNA-Analyse oder andere Verfahren brächten in einem solchen Fall nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine ausreichende Klärung, hieß es vom Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach jahrelangem Rechtsstreit steht dem Kläger noch der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe offen.

"Ich bedauere die Situation des Klägers", sagte ein Gerichtssprecher. "Für ihn ist die Entscheidung im Ergebnis sicher unbefriedigend." Gerichtsverfahren eigneten sich nicht für experimentelle Grundlagenforschung.

Anders als in erster Instanz das Amtsgericht entschieden die Richter in Celle, dass weder Zeugenaussagen noch wissenschaftliche Untersuchungen ausreichende Klarheit bringen würden. Fünf Gutachten hätten festgestellt, dass kein erprobtes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen existiere. Die eineiigen Zwillinge könnten auch deshalb nicht zur Abgabe einer Spermaprobe gezwungen werden.

Der sogenannte Zwillingsfall beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Zunächst war der Landkreis Hameln-Pyrmont vor dem Oberlandesgericht gescheitert, doch hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil im September 2010 auf. Jeder Mensch habe das Recht, Kenntnis über seine Abstammung zu erlangen, entschieden die Richter in Karlsruhe.

Az. 15 UF 51/06

ulz/dpa/AFP

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