Hof - Der fränkische Rabbiner David Goldberg hat sich mit seinen vorgenommenen Beschneidungen nicht strafbar gemacht. Man werde daher nicht gegen ihn ermitteln, teilte die Staatsanwaltschaft Hof mit.
Ein Arzt aus Hessen hatte den jüdischen Geistlichen angezeigt, da dieser Beschneidungen an neugeborenen männlichen Säuglingen nach jüdischem Ritus vornahm. Die Staatsanwaltschaft verwies auf die gesetzliche Neuregelung, die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiter erlaubt.
Das Thema sorgte für Aufregung, nachdem ein Kölner Gericht die rituelle Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte. Der Bundestag stimmte im Dezember dem Gesetz zur Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen zu.
Damit bleibt die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen in Deutschland erlaubt. Sie soll dem Gesetz zufolge von einem Arzt vorgenommen werden. In den ersten sechs Lebensmonaten des Säuglings kommen dafür religiöse Beschneider in Frage, wenn sie ausgebildet sind.
wit/dpa
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