Von Julia Jüttner
Auch zeigt sie sich einverstanden, ihren Sohn wegen einer medizinischen und psychiatrischen Untersuchung im Universitätsklinikum im 40 Kilometer entfernten Ulm anzumelden. Acht Wochen wird Luis dort stationär aufgenommen. Seine Mutter besucht ihn regelmäßig.
Mitarbeitern des Jugendamtes und der Familienhilfe gewährt sie jedoch weiterhin keinen Zutritt in ihre Wohnung in Giengen. Am 13. Januar 2010 verlässt Luis die Klinik, die SPFH drängt auf Hausbesuche. Die alleinerziehende Mutter stellt auf stur.
Die SPFH wendet sich ans Jugendamt und rät dazu, das Familiengericht einzuschalten und sich notfalls mit Gewalt Zutritt in Luis' Zuhause zu verschaffen. Per Brief vom 28. Januar 2010 erfährt die 40-Jährige, man werde am 2. Februar anrücken. Sie antwortet am Tag darauf per SMS: Sie halte sich mit ihrem Sohn bei ihrem Lebensgefährten auf und sei daher in Giengen nicht anzutreffen. Einem Treffen am 2. Februar stehe ansonsten nichts im Wege.
Mutter und Sohn erscheinen daher am 2. Februar im Jugendamt Heidenheim. Luis ist fröhlich, er wirkt gepflegt. Seine Mutter dagegen macht "körperlich einen schlechten Eindruck", doch aufgrund ihrer chronischen Erkrankung ist das kein seltener Vermerk in der Akte.
Warum hat keiner der Sozialpädagogen registriert, wie schwer krank die Alleinerziehende tatsächlich war?
"Wir haben alles unternommen, was möglich war"
Am 31. Januar meldet die 40-Jährige ihren Sohn im Kindergarten ab. Durch Behördenumwege erfährt das Jugendamt erst Tage später davon. Zuvor, am 9. Februar, wird bekannt, dass Luis' Mutter erneut einen Hausbesuch platzen ließ. Per SMS habe sie einer Mitarbeiterin mitgeteilt, sie sei in der Klinik, werde gleich operiert. Ihr Sohn sei "gut aufgehoben", nach der Narkose werde sie sich melden.
Sie tut es nicht. Am 16. Februar entschließen sich die SPFH und das Jugendamt, das Familiengericht einzuschalten, um eine Wohnungsöffnung zu erlangen. Einen Tag später stirbt Luis' Mutter in seinem Beisein. Am 20. Februar informiert die Polizei den Notdienst des Jugendamtes.
Erst jetzt erfährt die Behörde, dass die Alleinerziehende mit ihrem Sohn seit längerem wieder in der Erbisbergstraße in Heidenheim, der Ferienwohnung ihrer Eltern, untergekommen sein muss. Ein Nachbar sagte der "Heidenheimer Zeitung", er habe die Frau seit Januar häufiger in der Nähe der Wohnung gesehen und auch mit ihr gesprochen.
Seit ihrem Tod ist das Jugendamt Vormund für Luis. Wenn er nicht bei seinen Großeltern unterzubringen ist, wird er als Pflegekind in eine Familie kommen.
Warum der Fünfjährige nicht die völlig verwahrloste Wohnung verließ oder auf sich aufmerksam machte, werden Kinderpsychiater klären. Laut Sozialdezernent Dauser könne es sein, dass er von seiner Mutter eingeschärft bekommen habe, niemandem die Tür zu öffnen, um nicht aufzufallen.
Dauser spricht von "tragischen Umständen". Alles sei dafür vorbereitet gewesen, dass sich die Frau gemeinsam mit ihrem Sohn in psychiatrische Untersuchung begebe. "Wir haben alles unternommen, was möglich war."
Ein Nachbar der kleinen Familie sieht das anders. Er wirft nach Angaben der Polizei dem Jugendamt vor, der Frau zu wenig Unterstützung geboten zu haben - und hat die Behörde angezeigt.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles zum Thema Kinderarmut in Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH