München - Die Zeichnerin Barbara von Johnson darf demnach bei einem Malwettbewerb für Kinder eine Freundin für Pumuckl malen lassen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht der Autorin Ellis Kaut sei dadurch nicht verletzt, entschied das Landgericht München I.
Die Erfinderin des rothaarigen Kobolds hatte eine einstweilige Verfügung beantragt. "Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", begründete die Autorin ihre Zivilklage. Pumuckl heiraten zu lassen widerspreche seinem literarischen Charakter. Es komme für sie nicht in Frage, Pumuckl eine "überflüssige und dramaturgisch nur störende" Pumuckline zur Seite zu geben. Johnson sagte, sie habe Kindern die Möglichkeit geben wollen, einen eigenen Kobold zu malen - egal welchen Geschlechts.
Kaut hat den Pumuckl einst als Hörspiel für den Bayerischen Rundfunk erfunden. Von Johnson hat ihn dann im Jahr 1965 in ihrem Auftrag gezeichnet. Seither kam es immer mal wieder zum Streit um den kleinen Kobold zwischen den beiden Frauen: So auch 1982, als der erste Kinofilm entstand. Damals zeichnete Kauts Schwiegersohn Brian Bagnall den frechen Klabautermann - und prompt ging es vor Gericht.
jjc/dpa
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