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30.07.2007
 

Rechtsstreit

Nena muss 240.000 Euro zahlen

Erneuter Rückschlag für Nena im Rechtsstreit mit ihrem Ex-Manager: Die Popsängerin muss dem Schweizer 240.000 Euro zahlen. Er hatte geklagt, nachdem Nena ihm gekündigt hatte.

Hamburg - Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte heute eine frühere Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Oktober 2006. Bei der Summe handelt es sich um ausstehende Zahlungen aus einem Managementvertrag von 2003.

Popsängerin Nena: 240.000 Euro Honorarnachzahlung
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DDP

Popsängerin Nena: 240.000 Euro Honorarnachzahlung

Noch nicht entschieden ist dagegen über die Frage, ob die Kündigungen aus den Jahren 2005 und 2006 wirksam sind. Dies könnte sich auf weitere Zahlungen auswirken. Wann darüber gerichtlich entschieden wird, ist allerdings noch offen.

Nena, deren Karriere 25 Jahre umspannt, konzentriert sich beruflich nicht mehr nur auf Popmusik. Im September 2007 will sie in Hamburg eine Privatschule eröffnen, die sich an den Prinzipien der Sudbury Valley School im US-Bundesstaat Massachusetts orientiert. Dort wird ohne Noten, ohne feste Zeiten und ohne vorgeschriebenen Lehrplan unterrichtet.

pad/dpa

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