München - Die Kammer gab heute in dem Urheberrechtsprozess der Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson Recht. Sie hatte Anfang März 2007 zu einem Kindermalwettbewerb in Landshut aufgerufen, bei dem eine Freundin für den Kobold gefunden werden sollte. Der Gewinner sollte zudem an einer privaten Hochzeit Pumuckls in Johnsons Atelier teilnehmen dürfen. Die Pumuckl-Autorin Ellis Kaut sah darin ihr Urheberpersönlichkeitsrecht an der literarischen Figur verletzt und klagte.
Zeichentrickfigur Pumuckl: Nachfahre der Klabauter
Das Gericht war anderer Ansicht.
jdl/ddp
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