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10.01.2008
 

Urteil

Pumuckl darf heiraten

Hurra, hurra, Pumuckl sagt "Ja" - zumindest könnte er jetzt, wenn er wollte. Das Münchner Landgericht hat entschieden, dass der Kobold eine Freundin haben und diese ehelichen darf.

München - Die Kammer gab heute in dem Urheberrechtsprozess der Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson Recht. Sie hatte Anfang März 2007 zu einem Kindermalwettbewerb in Landshut aufgerufen, bei dem eine Freundin für den Kobold gefunden werden sollte. Der Gewinner sollte zudem an einer privaten Hochzeit Pumuckls in Johnsons Atelier teilnehmen dürfen. Die Pumuckl-Autorin Ellis Kaut sah darin ihr Urheberpersönlichkeitsrecht an der literarischen Figur verletzt und klagte.

Zeichentrickfigur Pumuckl: Nachfahre der Klabauter
DPA

Zeichentrickfigur Pumuckl: Nachfahre der Klabauter

"Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", begründete die Autorin damals ihre rechtlichen Schritte. Pumuckl heiraten zu lassen, widerspreche seinem literarischen Charakter. Es komme für sie nicht in Frage, Pumuckl eine "überflüssige und dramaturgisch nur störende" Pumuckline zur Seite zu geben.

Das Gericht war anderer Ansicht.

jdl/ddp

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