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11.01.2008
 

Gerichtsbeschluss

Jauch soll Hochzeitsbilder freigeben

Zu groß gefeiert: Moderator Günther Jauch hat im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Fotos am Rande seines Hochzeitsempfangs eine Niederlage erlitten. Weil viele Prominente anwesend waren, stellte das Gericht ein öffentliches Interesse fest.

Hamburg - Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts wies heute zwei Klagen von Günther Jauch über je 130.000 Euro gegen die Ullstein GmbH und die Axel Springer AG ab, wie der Berliner Medienkonzern mitteilte.

Moderator Günther Jauch: Keine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts
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DPA

Moderator Günther Jauch: Keine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts

Jauch hatte entgangene Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der "Berliner Morgenpost" und der Berliner Lokalausgabe der "Welt" geltend gemacht.

Das Bild zeigte ihn beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche. Jauch und seine langjährige Lebensgefährtin Thea Sihler hatten im Juli geheiratet. Die gesamte Feier war auf Wunsch des Brautpaares streng vor der Öffentlichkeit abgeschirmt worden.

Nach Jauchs Auffassung stellt das Foto eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar. Dagegen machte das Gericht nach Angaben des Springer-Konzerns in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass an der Hochzeit aufgrund der anwesenden Prominenz und des Ortes ein berechtigtes öffentliches Interesse bestand. Gegen das Urteil kann Jauch Berufung einlegen.

dek/AP

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