Sonntag, 22. November 2009

Panorama



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07.11.2009
 

Erbe des King of Pop

Joe Jackson fordert 15.000 Dollar pro Monat

Joe Jackson: Bisher ging er beim Erbe seines Sohnes leer aus
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AFP

Joe Jackson: Bisher ging er beim Erbe seines Sohnes leer aus

Joe Jackson fordert eine Beteiligung am Erbe seines Sohnes. In einem Gerichtsantrag untermauerte er die Ansprüche mit seiner "Notsituation": Er habe kein festes Einkommen - brauche aber im Monat 15.000 Dollar zum Leben. Schließlich benötige er allein für Restaurantbesuche 2500 Dollar.

Los Angeles - Joe Jackson möchte nach dem Tod seines Sohnes an dem Millionen-Nachlass des Popstars beteiligt werden. Der Familienpatriarch habe vor Gericht in Los Angeles einen Antrag auf monatlichen Unterhalt in nicht genannter Höhe gestellt, berichtete der Internetdienst Tmz.com am Freitag.

Es gäbe "keine Rechtfertigung", dass er nichts aus dem Nachlass erhalte, so Jackson. Allein in den ersten sieben Wochen seit dem Tod des Sängers im Juni hätten die Erben bereits über 100 Millionen Dollar (rund 67 Millionen Euro) verdient, rechnet der 81-Jährige vor.

In seinem Testament hatte der "King of Pop" das Sorgerecht für seine drei Kinder seiner Mutter Katherine anvertraut. Sein Vater wird mit keinem Wort erwähnt. Per Gerichtsentscheid erhält die Großmutter aus dem Vermögen des Superstars monatlich fast 87.000 Dollar Unterhalt für sich und ihre drei Enkel.

2000 Dollar für Flugreisen, 3000 Dollar für Hotels - im Monat

Jacksons Eltern leben seit Jahren getrennt in Las Vegas und Los Angeles, sind aber nicht offiziell geschieden. Der Sänger hatte zeitlebens eine schwierige Beziehung zu seinem Vater. Er warf ihm vor, von ihm geschlagen und seiner Jugend beraubt worden zu sein.

Joe Jackson gibt in seinem Antrag zu Protokoll, dass er monatlich mehr als 15.000 Dollar zum Leben braucht, darunter 2500 Dollar für Restaurantbesuche, 2000 Dollar für Flugreisen und 3000 Dollar für Hotels. Er habe kein festes Einkommen und sei auf das Geld seines Sohnes angewiesen.

Ein Richter lehnte allerdings den Antrag Jacksons für eine umgehende Anhörung ab. Die Gerichtsverhandlung soll im Frühjahr 2010 stattfinden.

bim/dpa

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