Der Fall wird nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem Bostoner Gericht erörtert. Die Präsidenten-Tante gab am Donnerstag eine rund zweieinhalbstündige Erklärung ab, anschließend sagten zwei Zeugen zu ihren Gunsten aus, wie die Anwaltskanzlei anschließend mitteilte.
Das Gericht gab den Anwälten 30 Tage Zeit, ihre kompletten Argumente zu präsentieren. Spätestens am 25. Mai soll es eine weitere Anhörung geben. "Vielleicht fällt auch schon vorher eine Entscheidung", sagte Onyangas Rechtsbeistand.
Für Barack Obama ist es eine delikate Angelegenheit - auch wenn es keinerlei Hinweise auf eine Sonderbehandlung für die präsidiale Verwandtschaft gibt. Auf die Frage, ob Obama sich für die Zustimmung zu dem Asylantrag eingesetzt hat, antwortete die Anwältin mit einem deutlichen "Nein".
Erst drei Tage vor der Präsidentschaftswahl im November 2008 war bekannt geworden, dass Obamas "Tantchen" sich illegal in den Staaten aufhält. Obama gab an, vom Status seiner Tante nichts gewusst haben.
Onyanga ist die Halbschwester von Obamas verstorbenem Vater. Die Tante zog im Jahr 2000 in die USA und beantragte zwei Jahre später Asyl. Dies wurde jedoch abgelehnt, 2004 hatte sie ausreisen sollen.
Zu Obama hatte Onyanga, die mittellos sein und in einer Sozialwohnung leben soll, nach eigenen Angaben keinen Kontakt und fragte ihn nie um Hilfe. Wer für die Anwaltskosten aufkommt, ist unbekannt.
siu/AP
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