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09.03.2010
 

Geldstrafe für Ernst August

Endloser Streit wegen zwei dämlicher Ohrfeigen

Von Gisela Friedrichsen

Körperverletzung: Ernst August und die teuersten Ohrfeigen der Welt
Fotos
AP

Vier Gerichte haben sich schon mit der angeblichen Prügel-Attacke des Welfenprinzen auf einen deutschen Hotelier beschäftigt. Nun wurde Ernst August zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt. Doch damit ist der Streit nicht beendet - die Verteidigung kündigte Revision an.

Wie schwer wiegen vor Gericht zwei Ohrfeigen nach Ablauf von mehr als zehn Jahren? Normalerweise so gut wie nichts mehr. Die Sache wäre längst erledigt, vergeben und vergessen - wenn es sich nicht um den Welfenprinzen Ernst August von Hannover, 56, handeln würde.

Wenn er einen anderen ohrfeigt, dann beschädigt er weniger das "Opfer" als vor allem sich selbst. Bei ihm setzt es noch zehn Jahre nach der Tat eine Geldstrafe von stattlichen 200.000 Euro wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung - auch wenn das Gericht nicht einmal feststellen kann, wie fest er denn zugeschlagen hat und ob die Fotos von Verletzungen des angeblichen Opfers nicht bloß Lug und Trug sind. Und die Kommentatoren verständigen sich sogleich darauf, der Prinz sei "glimpflich" davongekommen.

Von den Ohrfeigen weiß man nur von Ernst August selbst, der sie seit Beginn der schier endlos langen justiziellen Auseinandersetzung um den Vorfall am Strand der kenianischen Insel Lamu in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 2000 zugegeben hatte. Und es gibt einige Augenzeugen, darunter Ehefrau Caroline, die sich in der Nähe des angeblichen Tatorts aufgehalten hatten. Spuren am "Opfer" hatten die Ohrfeigen nicht hinterlassen.

Das angebliche Opfer hingegen, der aus Bayern stammende Bauunternehmer und Hotel- sowie Barbetreiber Josef Brunlehner, hat nie behauptet, von dem Prinzen geohrfeigt worden zu sein. In seiner Strafanzeige hielt er die Ohrfeigen offenbar nicht für erwähnenswert. Als Zeuge vor Gericht hat er sie sogar bestritten.

"Wie mit einem Eisenhammer"

Brunlehner will dagegen, wie er vor Gericht sagte, von einem "Mordkommando", bestehend aus mit Stöcken bewaffneten Einheimischen, bedroht worden sein; ein weißer Mann habe sodann "wie mit einem Eisenhammer" auf ihn eingeschlagen. Dass es sich dabei um den Prinzen gehandelt habe, wisse er nur aus der Zeitung. Auch für diesen Tatablauf wurden Augenzeugen aufgeboten, sie standen allerdings alle in irgendeiner Form in den Diensten Brunlehners.

Das Landgericht Hildesheim mit dem Vorsitzenden Andreas Schlüter - es ist nach dem Amtsgericht Springe und dem Landgericht Hannover mittlerweile das dritte, nein, inklusive des Oberlandesgerichts Celle sogar das vierte Gericht, das sich mit den Ohrfeigen befasste - hatte also zu entscheiden, welcher Version zu glauben ist. Keiner der Kontrahenten rückte von seiner Darstellung ab. Versuche des Gerichts, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, scheiterten.

Die Richter haben 26 Verhandlungstage damit verbracht, jedes Steinchen zu drehen und zu wenden und eine Vielzahl von Zeugen anzuhören, um zu prüfen, ob dem Prinzen wirklich nur zweimal die Hand ausgerutscht ist oder ob er nicht doch eine gefährliche Körperverletzung an dem angeblichen Opfer begangen hat. Spätestens nach dem schrillen Auftritt Brunlehners vor Gericht fiel es allerdings schwer, dessen Angaben noch irgendeinen Beweiswert beizumessen.

Das Gericht traut dem Prinzen alles zu

Trotzdem zögerte das Gericht. Brunlehner mag ja übertrieben haben, schienen die Richter zu denken. Aber vielleicht nur ein bisschen. Dem Prinzen aber, so der Eindruck, traute man auch bei Gericht alles zu.

Ein solcher Eindruck befördert nicht das Vertrauen in die Souveränität und Unabhängigkeit eines Gerichts. Welcher Verteidiger will sich auf Richter verlassen, die nicht entscheiden können - oder wollen - welchen Tatablauf sie für glaubhaft halten? Bis in die Urteilsverkündung hinein zeigte sich die Hildesheimer Kammer unentschlossen und vermied eine Antwort auf diese Frage.

Ob 200.000 Euro Geldstrafe angemessen sind für zwei Ohrfeigen angesichts des Umstandes, dass anlässlich der Prozesse über die Jahre hinweg immer wieder die "Ausraster" Ernst Augusts zitiert wurden; dass er Attribute wie "Prügelprinz" angeheftet bekam; dass sein Ruf in der Öffentlichkeit in einem Ausmaß beschädigt wurde, das kaum noch im Verhältnis stand zu den Anlässen; und dass die Höhe der Tagessätze willkürlich festgelegt wurde - das möge jeder für sich selbst entscheiden.

Immerhin hat das Gericht die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen das Hannoveraner Urteil von 2004 verworfen. Doch eine klare Haltung der Richter zu den haarsträubenden Beschuldigungen des angeblichen Opfers wäre schon wünschenswert gewesen.

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insgesamt 32 Beiträge zum Forum...
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10.03.2010 von Flie:

Letzteres tut sie ständig, vorzugsweise dadurch, dass sie -namentlich bei Heranwachsenden als Straftäter - als differnzierte Analysen des Geschehens getarnte Mitleidsbekundungen für Täter verbreitet. mehr...

10.03.2010 von jdm11000: Gerechtigkeit..

Es gibt keine "gerechten" Urteile... schon die Frage ist Humbug.. mehr...

10.03.2010 von Currywurst: Es wird peinlich.

Leider hat Frau Friedrichsen von Rechtswissenschaften keinen blassen Schimmer, auch wenn sie das selbst anscheinend anders sieht. Sie hat immer noch nicht verstanden, dass im Zuge des ursprünglichen Deals ein anderes Verfahren [...] mehr...

10.03.2010 von Karl IV: Stimmt

Dem kann ich nur zustimmen! Ich habe selten einen derart unreflektierten, tendenziösen und einseitigen Artikel gelesen. Liebe Frau Friedrichsen, der Mann heißt "Herr von Hannover" und nicht " der Prinz". [...] mehr...

10.03.2010 von coodo: selten

ich habe selten so einen einseitigen bericht gelesen (wenn man mal von den vergangenen artikeln der autorin zum gleichen thema absieht). als erstes werden die (kommentatoren)kollegen abgewatscht, weil sie sich auf die feststellung [...] mehr...

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