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22.04.2010
 

Streit über Heesters' KZ-Besuch

Jopie einigt sich mit Historiker

Lebenserfahrung: Heesters Tipps für das Eheglück
Fotos
ddp

Aufgeklärt ist die Sache nicht - dafür wurde der Streit beigelegt: Jopie Heesters hat sich mit einem Historiker darüber verständigt, unter welchen Umständen ein Besuch des Entertainers 1941 im KZ Dachau stattgefunden haben soll.

Berlin - Der 106 Jahre alte Johannes Heesters und der Publizist Volker Kühn haben ihren Rechtsstreit über einen Besuch des Schauspielers im KZ Dachau mit einem Vergleich abgeschlossen. Wie das Berliner Kammergericht am Donnerstag mitteilte, erklärte Kühn in der mündlichen Verhandlung, er sei weiterhin davon überzeugt, dass Heesters Dachau nicht nur besucht habe, sondern auch aufgetreten sei. Er werde ihn aber künftig nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er einen Auftritt in dem Konzentrationslager bestreite.

Laut Gericht erklärten daraufhin beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt. Kühn hatte Heesters in einem Interview mit einer niederländischen Zeitung im Februar 2008 vorgehalten, er habe seinen Auftritt im KZ stets bagatellisiert und wahrheitswidrig bestritten, dort gesungen zu haben.

Der Schauspieler war zunächst mit einer Unterlassungs- und Widerrufsklage dagegen vor dem Landgericht Berlin erfolglos. Dann legte er Berufung zum Kammergericht ein, wie das Oberlandesgericht in der Hauptstadt heißt. Er übernahm nach Angaben des Gerichts beim Vergleich die Kosten des Rechtsstreits.

Es gibt Fotografien, die Heesters beim Besuch des KZ Dachau im Jahr 1941 zeigen. Es gibt aber unterschiedliche Darstellungen über Zweck und Ablauf dieser Veranstaltung. Umstritten ist, ob Heesters als Besucher oder als Stargast anwesend war, um die KZ-Wachmannschaft zu unterhalten.

Heesters schrieb in seinen Memoiren: "Wir bekamen ein normales Häftlingslager gezeigt, oder was man sich darunter vorstellte." Im August 2006 dementierte Heesters in einer TV-Talkshow erneut den Unterhaltungsauftritt mit den Worten: "Ich schwöre es bei meiner Familie, es ist nicht wahr!"

(Aktenzeichen: Kammergericht Berlin 10 U 6/09)

jdl/apn

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