Hamburg - Die Aussagen seiner Ex-Freundin, wonach Wettermoderator Jörg Kachelmann sie in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben soll, weisen nach Informationen des SPIEGEL offenbar eklatante Mängel auf. In einem von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Auftrag gegebenen Gutachten, das am vergangenen Mittwoch einging, kommt die Bremer Psychologin Luise Greuel zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle.
Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, so Greuel. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar ist damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.
Erhebliche Zweifel hatten sich für die Gutachterin sowohl aus der Tatschilderung als auch aus der Tatsache ergeben, dass das mutmaßliche Opfer erst in der vierten Vernehmung in zwei Punkten zum Verhalten vor der Tat Lügen eingeräumt hatte. Selbst dabei hatte die Frau zunächst nur eine Unwahrheit eingestanden und eine zweite weiter aufrechterhalten, bevor sie auch diese eingestand.
Belastbarkeit von Blutspuren
Zweifel gibt es zudem an der Belastbarkeit von Blutspuren der Frau an einem Messer, das Jörg Kachelmann ihr bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut einem Bericht des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg war die Spur so winzig, dass sich nicht feststellen ließ, ob es sich um Blut der Frau handelte oder um Tierblut, das möglicherweise mit Hautpartikeln von ihr behaftet war. Bei DNA-Spuren am Messer konnte das LKA zwar nicht ausschließen, dass Kachelmann es in der Hand gehalten hatte. Ein unzweifelhafter Nachweis sei aber nicht möglich gewesen.
Inzwischen hat der Leiter der Rechtsmedizin Heidelberg, Rainer Mattern, der die Frau untersucht hatte, in nunmehr zwei Gutachten klargestellt, dass die vorgefundenen Verletzungen weder eindeutig einer Fremd- noch einer Selbstverletzung zuzuordnen seien. Für beide Varianten seien die Verletzungen ungewöhnlich.
Der münstersche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann, der im Auftrag der Verteidigung die Verletzungen begutachtete, kam dagegen zu dem Schluss, dass die geschilderte Tat mit dem Verletzungsbild nicht in Einklang zu bringen sei und dies für eine Selbstverletzung und damit für eine vorgetäuschte Tat spreche.
Der Anwalt der Ex-Freundin äußerte sich nicht zu den Gutachten mit der Begründung, er kenne die Expertisen nicht.
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http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html?ROOT=1180141 Für Kachelmann auch 'kein dringender Tatverdacht' mehr und Möglichkeit der Selbstverletzung der Belastungszeugin nicht auszuschließen. Das dürfte auch [...] mehr...
Mein Augenmerk richtet sich nicht so sehr auf die Unterschiede, die Fälle wie Kachelmann oder Brunner aufweisen. Vielmehr interessieren mich die Gemeinsamkeiten der Fälle in Bezug auf die Vorgehensweisen der [...] mehr...
Die Justiz soll etwas aufarbeiten was Ende von 11 Jahren Beziehung der ungewöhlichen Art erfolgte. Und da bei einer Belastungszeugung die allein schon wg. Beziehungsende an jenem Abend traumatisiert sein mußte. Dazu kommt [...] mehr...
hätten in der Tat mitunter eher die Bezeichnung "Schlechtachten" verdient, wen man sich mal näher mit solchen beschäftigt, deren Ersteller/Erstellerinnen an sich schon recht umstritten sind. Warum solchermaßen [...] mehr...
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