Paris - Der französische TV-Sender M6 sendete am Montagabend Auszüge aus der Vernehmung Franck Ribérys im Zuge der Ermittlungen gegen einen Prostitutionsring. Demnach leugnete der Fußballer, Sex gegen Bezahlung gehabt zu haben. Seine Anwältin Sophie Bottai bestätigte am Dienstag in Marseille den Inhalt des Berichts. "Das ist alles so richtig", sagte sie.
In dem Fernsehbericht heißt es, Ribéry habe in dem Verhör am Dienstag vor einer Woche zwar eingeräumt, im vergangenen Jahr mit dem in Frankreich inzwischen berühmten Escort-Girl Zahia D. geschlafen zu haben. Er habe seinerzeit aber weder gewusst, dass das Mädchen damals erst 17 war, noch für den Sex bezahlt. Der Spieler erklärte den Beamten der Einheit zur Bekämpfung der Zuhälterei (BRP) in Paris dem Bericht zufolge, dass er der heute 18-Jährigen damals nach dem Sex in einem Hotel in München lediglich "ein Taschengeld" in Höhe von 100 Euro gelassen habe.
Dass Ribéry ihr Alter nicht gekannt habe, hat die in Algerien geborene Zahia gegenüber der französischen Polizei bestätigt. In der Frage der Bezahlung widersprechen sich die Aussagen jedoch. Aus Zahias Vernehmungsprotokollen mit der Polizei hatte unter anderem die Zeitung "Le Parisien" zitiert, Ribéry habe für die geleisteten Dienste "700 Euro hingelegt".
Laut M6 beteuerte Ribéry bei der Vernehmung wörtlich: "Ich habe 100 Euro für die zwei Mädchen gelassen." Allerdings habe der Fußballer eingeräumt, auch für Flug, Hotel, Restaurant aufgekommen zu sein, was ihn mindestens 2000 Euro gekostet habe. Die Mädchen hätten "eine schöne Zeit verbringen" wollen.
Ungeachtet dieser Beteuerungen leitete Untersuchungsrichter Yves Dando wenige Stunden nach der Vernehmung ein Anklageverfahren gegen den 27 Jahre alten Profi ein - wegen "Kontaktanbahnung zu einer minderjährigen Prostituierten".
Die Behörden ermitteln gegen einen Nachtclub an den Champs-Élysées in Paris. Dieser soll seinen gut betuchten Kunden Zugang zu minderjährigen Prostituierten verschafft haben.
Für Beziehungen mit minderjährigen Prostituierten sieht das Gesetz in Frankreich eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren sowie eine Geldbuße von bis zu 45.000 Euro vor. Die Anklage muss aber beweisen, dass dem Kunden die Minderjährigkeit bekannt war. Die BRP kann zudem nur eingreifen, wenn es sich um einen "bezahlten Dienst" im Bereich der Prostitution handelt - was Ribéry nach den neuesten Informationen energisch dementiert.
siu/dpa
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Leute | RSS |
| alles zum Thema Franck Ribéry | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH