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Abfuhr vom OLG Geldstrafe gegen Ernst August ist rechtskräftig

Prinz Ernst August: "Im Zweifel für den Angeklagten"Zur Großansicht
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Prinz Ernst August: "Im Zweifel für den Angeklagten"

Das Oberlandesgericht Celle hat Ernst August Prinz von Hannover eine Absage erteilt: Der 1. Strafsenat hat die Revision des 57-Jährigen gegen seine Verurteilung nach einer Prügelattacke in Kenia abgewiesen.

Celle - Ernst August Prinz von Hannover hat eine juristische Niederlage erlitten: Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Celle hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 9. März 2010 einstimmig als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte das OLG am Donnerstag mit. Das Urteil des Landgerichts lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil des Prinzen erkennen (Aktenzeichen 31 Ss 7/11). Damit sei es rechtskräftig.

Ernst August Prinz von Hannover war zu 200.000 Euro Strafe wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Der Ehemann von Prinzessin Caroline hatte im Jahr 2000 in Kenia einen Discobesitzer geschlagen, weil er sich durch Lärm belästigt fühlte.

Mit der Revision hatte der Adlige die Einstellung des Verfahrens angestrebt. Der Prozess in Hildesheim war bereits ein Wiederaufnahme-Verfahren, das eine Entscheidung des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004 abgemildert hatte.

Damals war der Welfenprinz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. In dem in Hildesheim neu aufgerollten Prozess kam heraus, dass Ernst August den Discobesitzer nicht mit einem Schlagring krankenhausreif geschlagen hatte, wie das Opfer behauptet hatte.

Das Landgericht Hildesheim sei bei seinem Urteil nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" von den vom Welfenprinz eingeräumten Ohrfeigen ausgegangen, argumentierten die Richter des OLG. Letztendlich habe der Vorfall in Kenia aber nicht völlig geklärt werden können. Ernst August hatte zugegeben, dem Discobesitzer zwei Ohrfeigen gegeben zu haben.

Womöglich ist der Fall juristisch immer noch nicht abgeschlossen. Der Rechtsanwalt des Prinzen, Hans Wolfgang Euler, hatte angekündigt, im Fall der Ablehnung der Revision einen Gang vors Bundesverfassungsgerichts zu prüfen.

jjc/dpa

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