München - Fritz Wepper hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von Atze Schröder - das hat das Münchner Landgericht entschieden. Wepper fühlte sich beleidigt, weil Schröder in seinem Bühnenprogramm "Schmerzfrei" über die frühere Beziehung des Schauspielers zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann Witze gemacht hatte.
Wepper forderte 25.000 Euro Schmerzensgeld. Vor Gericht konnte er sich damit allerdings nicht durchsetzen. Die Begründung für das Urteil liegt laut einer Gerichtssprecherin noch nicht vor.
"Es streiten zwei Grundrechte", hatte Richter Peter Lemmers während der Verhandlung am Vortag gesagt: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Er könne zwar nachvollziehen, dass sich der Schauspieler von Schröders Äußerungen verletzt fühle. Allerdings seien alle Textpassagen "erkennbar satirisch gemeint".
Weppers Anwalt Norman Synek hatte bereits am Mittwoch angekündigt, im Falle einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen.
Neben der Schmerzensgeldklage hatte Wepper auch versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Schröder zu erwirken. Wepper konnte aber nur einen Teilerfolg verbuchen. Zwar darf der Comedian Reaktionen seines Publikums auf Äußerungen über den Schauspieler nicht wiederholen. Wepper muss sich aber weiterhin die Behauptung gefallen lassen, er selbst habe die Beziehung mit Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht.
hut/dpa
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