Von Gisela Friedrichsen
Tröger stützte sich dabei auf nicht beweisbare Angaben Brunlehners und auf Fotos ungeklärter Herkunft, auf denen Hautabschürfungen am Bauch zu sehen sind, die von Ohrfeigen auf keinen Fall stammen können. (Ein Schlagring ist nach dem Gesetz ein gefährliches Werkzeug, das zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung führen kann.)
Zum anderen hatte des Prinzen früherer Verteidiger auf nicht nachvollziehbare Weise versucht, die leidige Angelegenheit hinter den Kulissen einer öffentlichen Hauptverhandlung vom Tisch zu bekommen. Der Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf übte in der Fachzeitschrift "Strafverteidiger" harsche Kritik an dessen Vorgehensweise und sprach von einem "Zerrbild eines Verteidigers", der "verantwortungslos mit dem ihm anvertrauten Schicksal seines Mandanten umgegangen" sei.
Denn hinter dem Rücken des Angeklagten, heißt es im "Strafverteidiger", sei damals zusammen mit der Staatsanwaltschaft ein Geschehensablauf schriftlich niedergelegt worden, der fast einem Geständnis gleichkam.
Anstatt sich mit der schillernden Figur des "Opfers" Brunlehner zu befassen und dessen dubiose Anschuldigungen zu widerlegen, hatte man es mit einem "Deal" versucht. Eine der negativen Folgen einer solchen Absprache ist, dass kaum noch aufgeklärt wird, sobald ein "Geständnis" vorliegt, das den Erwartungen von Staatsanwaltschaft und Gericht entspricht.
Unentschlossenheit im Urteil
Widersprüchen wird nicht mehr nachgegangen, Nachfragen unterbleiben, Unplausibles wird übergangen. Selten werde einem Verteidiger so unbesehen geglaubt, so Kempf, als wenn er für den Angeklagten ein Geständnis vorträgt.
Dass Ernst August davon nichts gewusst haben soll, konnte sich damals niemand vorstellen. Das Hildesheimer Gericht mag bis heute von den merkwürdigen Aktionen des damaligen Verteidigers irritiert sein. Das könnte die Unentschlossenheit im Urteil erklären. Doch auch dazu schwieg das Gericht.
Als Ernst August damals von seinem "Geständnis" erfuhr, setzte er alle Hebel in Bewegung, um es aus der Welt zu schaffen. Er habe weder einen Schlagring benutzt, noch auf Brunlehner eingeprügelt, noch sei er betrunken gewesen. Eine Frage der Ehre? Es gibt von ihm den Satz, er gehe lieber ins Gefängnis, als etwas zuzugeben, was nicht stattgefunden habe.
In juristischen Kommentaren ist von "Satisfaktion" die Rede, auf die ein Angeklagter Anspruch habe, wenn er falsch beschuldigt werde. Steht Ernst August diese Satisfaktion nicht zu? Stattdessen vermissten Gericht und Staatsanwaltschaft bei ihm Reue.
Der Prinz entzog 2005 dem damaligen Verteidiger das Mandat und betrieb mit seinem neuen Anwalt Hans Wolfgang Euler schließlich erfolgreich die Wiederaufnahme des Prozesses. Es war Sisyphos-Arbeit. Und sie geht weiter: Nach dem Urteil des Hildesheimer Landgerichts hat die Verteidigung bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Der endlose Streit um zwei dumme Ohrfeigen dauert an.
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