München - Er kleidet sich gern gut und gibt für edle Stücke viel Geld aus - doch dieser Shopping-Trip wurde kostspieliger als gedacht: Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Oliver Kahn ist vom Amtsgericht Landshut wegen der "Verkürzung von Einfuhrabgaben" zu einer Geldstrafe in Höhe von 125.000 Euro verurteilt worden. Dabei ging es um verschiedene Kleidungsstücke bekannter Luxusmarken.
Einen entsprechenden Bericht der Münchner "tz" bestätigte Amtsgerichtspressereferent Christoph Fellner. Kahn hatte im Februar des vergangenen Jahres am Münchner Flughafen bei der Rückkehr aus Dubai Waren im Wert von 6687,96 Euro eingeführt. "Diese wären zu erklären gewesen", sagte Fellner.
Stattdessen habe Kahn beim Zoll jedoch den Ausgang für anmeldefreie Waren benutzt. Dort wurde der 41-Jährige zur Nachkontrolle gebeten, wo eine fällige Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2119,04 Euro festgestellt wurde.
Die "tz" listet die Kahn-Einkäufe penibel auf: sieben Polo-Shirts, zehn T-Shirts, acht Pullover, neun Hemden, fünf Hosen, zwei Sakkos, eine Lederjacke und zwei Paar Manschettenknöpfe. Darüber hinaus nannte der Zoll dem Bericht zufolge auch die Marken der Kleidungsstücke: Adidas, Burberry, Dolce & Gabbana, Emporio Armani sowie Ermenegildo Zegna.
Erfolgreicher Protest gegen höhere Strafe
Das Vergehen entspricht dem Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung. Die Strafe wurde auf 50 Tagessätze von je 2500 Euro festgelegt. Damit, so Strafrichter Bernhard Suttner, entspreche man den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des ehemaligen Bayern-Schlussmanns. Ursprünglich hatte das Gericht sogar eine Strafe von 350.000 Euro verhängen wollen, dagegen legte Kahn jedoch erfolgreich Widerspruch ein.
Laut "tz" dauerte die Verhandlung nur rund 15 Minuten. Kahn war nicht selbst vor Gericht erschienen, sondern hatte sich von seinem Anwalt Werner Leitner vertreten lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, noch eine Woche können Kahn und seine Rechtsvertreter Einspruch einlegen.
jok/sid
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