Rechtsstreit: Dieter Bohlen unterliegt Ex-Partner Anders
Pop-Produzent Dieter Bohlen darf nicht mehr behaupten, sein früherer Sangespartner Thomas Anders habe bei einer gemeinsamen Tournee Geld unterschlagen. Das entschied heute das Berliner Landgericht.
Dieter Bohlen (l.) und Thomas Anders: Früher Partner, heute Streithähne
Berlin - Dem Urteil zufolge muss Bohlen 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn er die Behauptung aus seinem Bestseller "Hinter den Kulissen" weiter verbreitet. In der Neuauflage des Buches sind die beanstandeten Passagen schon nicht mehr enthalten.
Die beiden Musiker, die früher in der Zwei-Mann-Gruppe "Modern Talking" zusammen auftraten, haben schon länger wegen des Buches Streit. Anders hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt, er habe Geld unterschlagen. Dagegen legte der 50-jährige Bohlen Widerspruch ein.
Weitere Prominente wie die "Tagesschau"-Sprecher Eva Herman und Jens Riewa sahen sich durch Bohlens zweiten biografischen Band in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und gingen gerichtlich dagegen vor - mit Erfolg.
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