Von Barbara Hans
"Durch das Geld wird ein Schaden nicht geringer, aber für das Opfer ist es eine Form der Anerkennung", sagt Denef. Seither führt Denef einen weiteren Kampf - gegen das deutsche Zivilrecht. Denn das regelt, dass der Anspruch auf Schadensersatz bereits drei Jahre nach dem 21. Geburtstag verfällt. Strafrechtlich sind solche Fristen in der Regel nach zehn Jahren verjährt, gezählt wird ab der Volljährigkeit des Opfers.
Wenn sich ein Opfer also nicht mit spätestens 27 Jahren an die Behörden gewandt hat, kommt der Täter ungestraft davon. Doch vielen geht es wie Norbert Denef, sie brechen aus Scham und Angst erst Jahrzehnte nach der Tat ihr Schweigen. Zu spät, um das Vergehen strafrechtlich zu ahnden, zu spät, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Verjährungsfristen zählen somit zu den wichtigsten Problemen für Missbrauchsopfer. "Der Tote hat die besten Chancen auf Schadensersatz", kommentiert Denef verbittert.
Er will, dass die Verjährungsfrist im Zivilrecht aufgehoben wird. So sollen die Opfer wenigstens einen finanziellen Ausgleich erhalten. Der Gesetzgeber mache sich "mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer", weil er "eine Aufarbeitung der Verbrechen behindere", schrieb Denef in seiner Petition an den Deutschen Bundestag.
Der lehnte sie ab. Jetzt sammelt Denef Unterschriften für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mehr als 7000 hat er bereits zusammen. Doch es müssen noch mehr werden, um die Politik zum Einlenken zu bewegen.
Die Anklage: Seelenmord
"Du hast dich schon mit dem mächtigsten Haufen der Welt angelegt, der Kirche, da brauchst du jetzt nicht auch noch die Politik", habe er anfänglich gedacht, sagt Denef. Doch seine Tochter sei es gewesen, die in animiert habe, weiterzumachen, sein Anliegen auch in die Politik zu tragen.
Denef sagt, ihm gehe es um eine Änderung des Zivilrechts, weil dieses sich um die Opfer bemühe - anders als das Strafrecht, das vorrangig den Täter im Blick habe. "Die Gesetze sind ein Spiegelbild der Gesellschaft. Und sie folgen immer noch der Verführungstheorie. Nach dem Motto: Das Opfer hat es doch gewollt."
Das Opfer hat in einem zivilrechtlichen Verfahren die Beweispflicht. Ihr nachkommen zu können wird schwieriger, je länger die Tat zurückliegt. Es ist jedoch, wie der Fall von Norbert Denef zeigt, nicht unmöglich.
Doch genau darauf hat sich der Deutsche Bundestag berufen, als er Denefs Petition im Dezember 2008 ablehnte: "Verjährungsregelungen sind zur Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit unabdingbar", heißt es in der Begründung. Und weiter: "Der Rechtsverkehr benötigt klare Verhältnisse und soll deshalb vor einer Verdunkelung der Rechtslage bewahrt werden, wie sie bei später Geltendmachung von Rechtsansprüchen auf Grund längst vergangener Tatsachen zu befürchten wäre."
"Wir haben ein Täterschutz- und kein Opferschutzgesetz", resümiert Denef bitter. Er selbst habe "35 Jahre dafür gekämpft", das ihm widerfahrene Unrecht auszusprechen. "Die gesetzlichen Regelungen müssen zum Ausdruck bringen, dass wir als Gesellschaft den Seelenmord anklagen."
Bei "richtigem" Mord diskutiere man ja auch nicht "so blödsinnig".
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