In Thüringen ticken die Uhren anders, so scheint es. Seit Wochen tauchen immer wieder Berichte auf, dass bei internen Ermittlungsverfahren in Reihen der Polizei unverhältnismäßig harte Mittel eingesetzt werden: Beamte aus Mühlhausen und Jena sollen wochenlang überwacht worden sein, weil sie im Verdacht stehen, Dienstautos für private Zwecke verwendet zu haben. Am Freitag debattiert der Innenausschuss des Landtages, warum Telefone in der Polizei und der gesamten Landesverwaltung über eine Abhörtechnik verfügen. Und zu allem Elend gibt es eine Fortsetzung in der Causa Klorollenschwund im Landeskriminalamt (LKA).
Über mehrere Wochen wurden eigene Mitarbeiter überwacht - weil in der Außenstelle Waltersleben im Ilm-Kreis Toilettenpapier geklaut wurde. Es ist eine der wichtigsten Behörden des Landes: Hier sind die Dezernate Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Interne Ermittlungen und Staatsschutz des LKA untergebracht.
Das Reinigungspersonal hatte den unüblich hohen Absatz an Klopapier angezeigt: LKA-Präsident Werner Jakstat leitete daraufhin intern ein Verfahren ein. Um dem Dieb das Handwerk zu legen, installierten Spezialisten des Dezernats 32, Abteilung 3, eine Kamera im Treppenhaus von Haus 5, unweit der Toiletten. Normalerweise observieren diese Beamten Mafiosi, Rocker, Islamisten. Für die Auswertung der Videoaufnahmen wurde gar ein Mitarbeiter des Staatsschutzes (Abteilung 2) abgestellt. Insgesamt wurde eineinhalb Jahre ermittelt - teilweise in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Erfurt. Im Mai 2011 wurde das Verfahren eingestellt.
Nun berichtet MDR Thüringen, dass "die verdeckte Videoüberwachung in Hausflur und Toilettenbereich nicht zulässig" war. Das belegen vertrauliche Dokumente der LKA-Hausjuristen vom 24. März 2011. Demnach wurden die Mitarbeiter des LKA von den eigenen Kollegen tagelang überwacht - ohne richterlichen Beschluss.
Kamera im Flur - oder gar im Toilettenbereich?
Sowohl die Staatsanwaltschaft Erfurt als auch die Rechtsabteilung des LKA erfuhren erst von der Überwachung, als sie längst im Gange war.
Der Diebstahl von Klopapier rechtfertige keine verdeckte Videoüberwachung - schon gar nicht, wenn es sich um sogenannte "Bagatellkriminalität" handle, fassen die LKA-Juristen den Vorfall zusammen. Die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter seien verletzt worden.
Zudem seien Kompetenzen bei der Anordnung der ganzen Überwachung verletzt worden. Selbst wenn beim Diebstahl des Toilettenpapiers Gefahr im Verzug vorgelegen hätte, hätte "binnen drei Tagen" die ganze Aktion von einem Richter bestätigt werden müssen. Das sei aber nicht Fall gewesen.
Unklar ist auch der Ort der Kamerainstallation: Das LKA teilte dem MDR Thüringen auf Anfrage mit, die Kamera sei damals im Erdgeschoss des Treppenhauses aufgebaut worden. In den internen Dokumenten der LKA-Rechtsabteilung wird neben dem Treppenhaus jedoch auch der Toilettenbereich als Ort der geheimen Überwachung genannt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) haben inzwischen einen Forderungskatalog an Thüringens Innenminister Jörg Geibert übergeben. Darin wird unter anderem eine unabhängige Kommission vorgeschlagen, die interne Verfahren gegen Polizisten auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen soll.
jjc
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