Karlsruhe - Während hinsichtlich des Badens an Stränden oder in Schwimmbädern heute eine unbefangene Einstellung breiten Raum gewonnen habe, sei dies beim unbekleideten Präsentieren eines menschlichen Körpers auf öffentlichen Straßen oder in Anlagen nicht der Fall.

Das nackte Corpus Delicti
Dieser Begründung konnte der Zweite Strafsenat nicht folgen. Gerade das Verhalten des Betroffenen sei davon gekennzeichnet, dass er anderen den Anblick seines nackten Körpers aufdränge, ohne dass diese überhaupt entscheiden könnten, ob sie hiermit konfrontiert werden wollten oder nicht. Diese unfreiwillige Konfrontation an Orten, an denen eine Begegnung mit nackten Menschen normalerweise nicht zu erwarten sei, berühre auch nach heute noch vorherrschender Vorstellung das Schamgefühl in besonderer Weise. Die Richter räumten aber ein, dass sich die "sittlichen Wertvorstellungen" in der Bevölkerung geändert hätten.
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