Arkansas: Finderin von Lottoschein soll Millionengewinn zurückgeben
Lottoposse im US-Bundesstaat Arkansas: Eine Frau kauft ein Los, wirft es aber weg. Eine zweite Frau fischt das Ticket aus dem Müll, löst es ein und gewinnt eine Million Dollar. Eine dritte Frau macht Ansprüche geltend. Wem gehört das Geld? Nun hat ein Richter ein Urteil gefällt.
Searcy - Die unglaubliche Geschichte begann in einem kleinen Laden in Beebe, einer winzigen Stadt im US-Bundesstaat Arkansas, etwa 40 Meilen nördlich von Little Rock. Hier schob Sharon Duncan einen von ihr gekauften Lottoschein in einen Ausleseautomaten, erhielt auf dem Display die Nachricht, dass sie leider nichts gewonnen habe - und warf das Ticket in einen eigens dafür angebrachten Papierkorb.
Kurze Zeit später kam Sharon Jones in den Laden, schnappte sich - wie schon häufiger - eine handvoll Scheine aus dem Abfall und kontrollierte, ob nicht vielleicht doch ein Gewinn darunter war. Dieses Mal hatte sie Glück: Ein Ticket brachte eine Million US-Dollar. Es war der Schein von Sharon Duncan.
Nun hat ein Richter in der Stadt Searcy in dem Streit entschieden. Die Finderin des Lottoscheins muss den Gewinn sehr wahrscheinlich abgeben. Richter Thomas Hughes sprach das Geld am Dienstag der Käuferin Sharon Duncan zu. "Die eine Million Dollar war nicht einfach gefundenes Geld", sagte Hughes. Die Finderin habe nie abschließend sichergestellt, dass die Käuferin ihren Anspruch auf den Gewinn aufgegeben habe.
Jones' Anwalt verkündete nach dem Urteil, Einspruch einlegen zu wollen. Seiner Meinung nach sollte es niemandem gestattet sein, Sachen, die einmal weggeworfen wurden, wieder für sich zu beanspruchen. Zudem habe seine Klientin einen Teil des Geldes bereits für einen neuen Wagen ausgegeben und ihren Kindern Geld geschenkt, sagte Anwalt James Simpson.
Geschäftsführerin brachte Prozess in Gang
Die Finderin hatte zuvor ausgesagt, schon viele Male zuvor Scheine aus dem Behälter in dem Laden genommen zu haben. Es habe keinen Hinweis gegeben, dass Kunden des Geschäfts sich nicht bedienen durften.
Mit der entgegengesetzen Argumentation hatte eine dritte Frau versucht, sich die Million unter den Nagel zu reißen: die Geschäftsführerin des kleinen Ladens, Lisa Petriches. Die Managerin war zusammen mit dem Eigentümer des Geschäfts vor Gericht gezogen und behauptete dort, schon vor dem Auffinden des Tickets durch Jones ein Verbotsschild an dem Behälter für entsorgte Lottoscheine angebracht zu haben. Ein ehemaliger Verkäufer sagte aber vor Gericht aus, die Managerin habe das Schild erst angebracht, nachdem Jones den Gewinn eingelöst hatte.
Petriches hatte mit ihrer Klage wiederum die Käuferin auf die Idee gebracht, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Sharon Duncan schloss sich der Klage erst nachträglich an, nachdem der Richter sie bei einem Prozesstermin im Januar als mögliche Gewinnerin genannt hatte.
Die unterlegenen Parteien haben eine Einspruchsfrist von 30 Tagen, nachdem der Richter das Urteil unterschrieben hat.
siu/dapd
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