Siegen - Bei jedem Schlückchen Krombacher konnte man in den vergangenen Wochen ein gutes Gewissen haben - hatte Fernsehstar Günther Jauch doch dem Trinken einen Sinn gegeben. Mit jedem Kasten, den der durstige Umweltfreund kaufte, so hieß es in der Dauerwerbesendung, werde ein Quadratmeter afrikanischer Regenwald geschützt. Den Erfolg der Kampagne verkündete Jauch stets zum Schluss des TV-Spots: Dann verlas er den aktuellen Stand des Urwaldschutzprogramms. In den vergangenen Wochen waren bereits bei mehr als 8 Millionen Quadratmeter Regenwald gerettet - also ertrunken - worden.
Doch nun ist Schluss mit dem umweltbewussten Trinken. Die 2. Handelskammer des Landgerichts Siegen entschied am Dienstag, dass die Brauerei vorerst nicht mehr damit werben darf, dass mit jedem gekauften Bierkasten ein Stück Regenwald geschützt werde. Damit folgten die Richter den Anträgen von zwei Wettbewerbsvereinen aus München und Köln, die auch die Interessen von anderen Brauereien wahrnehmen, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kreuztaler Bierproduzenten.
Eine an "Gefühle appellierende Werbung" sei, so der Vorsitzende Richter Alois Michalek, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar zulässig, aber nicht "schrankenlos". Die Krombacher-Spots schränkten jedoch die "Entscheidungsfreiheit" des Verbrauchers unzulässig ein, weil sie ihn vor die Entscheidung stellten, entweder "Krombacher zu kaufen oder den Schutz des Regenwalds zu verweigern". Dies aber käme einem unerlaubten "moralischen Kaufzwang" gleich.
Zudem, betonte Richter Michalek, bliebe dem Verbraucher verborgen, "ob und in welcher Weise die Brauerei einen Beitrag zum Umweltschutz leistet". Im vorliegenden Fall sei die "starke Anreizwirkung der Werbung aber in ihrem Gesamteindruck irreführend."
(AZ.: 7 O 75/02 und 7 O 80/02)
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