Mittwoch, 10. Februar 2010

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28.04.2007
 

Stammheim-Urteile

Beispiellose Blamage für den Rechtsstaat

Von Michael Sontheimer

Zwei der fünf Angeklagten waren tot, als das Urteil fiel - drei bekamen lebenslang: Vor 30 Jahren endete der "Stammheim-Prozess" in Stuttgart gegen die Führung der RAF. Er geriet zu einem Desaster auf der ganzen Linie.

Berlin - Als der Vorsitzende des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart am 28. April 1977 in der "Mehrzweckhalle" des Gefängnisses in Stuttgart-Stammheim das Urteil verkündete, waren die Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe nicht im Saal. Die ursprünglich ebenfalls angeklagten Ulrike Meinhof und Holger Meins lebten nicht mehr. Der Prozess, der sich fast über zwei Jahre und 192 Verhandlungstage hingezogen hatte, lag in Trümmern.

Gerichtszeichnung aus dem ersten Stammheim-Prozess (Mai 1975): "Ein Denkmal zu Lebzeiten"
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DPA

Gerichtszeichnung aus dem ersten Stammheim-Prozess (Mai 1975): "Ein Denkmal zu Lebzeiten"

Der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing hatte, nachdem ihn seine Kollegen für befangen erklärt hatten, den Vorsitz niederlegen müssen. Vertrauliche Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern waren illegal abgehört worden - der "Stammheim-Prozess" endete in einem Desaster auf ganzer Linie.

"Jeder der drei Angeklagten wird zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt", trug Prinzings Nachfolger Eberhard Foth vor. Die Angeklagten, so hieß es in dem 319 Seiten umfassenden Urteil, "haben alle sechs Sprengstoffanschläge gemeinschaftlich als Mittäter begangen". Sie hätten sich der RAF "ganz und gar verschrieben".

Die Richter billigten den Angeklagten zwar zu, im Vietnamkrieg Partei zu ergreifen und sich für "eine Veränderung der Verhältnisse" in der Bundesrepublik einzusetzen. Aber "sie hatten kein Recht, andere Menschen in der Bundesrepublik umzubringen". Wohl wahr, doch den RAF-Gefangenen nachweisen, wer welche Bombe gelegt hatte, das konnte das Gericht nicht einmal ansatzweise.

Für die Bombenanschläge gegen Einrichtungen der US-Armee, den Axel-Springer-Verlag, einen Bundesrichter und Polizeidienststellen erhielten sie jeweils zwei lebenslange Freiheitsstrafen. Dafür, dass sie vor ihrer Festnahme auf Polizisten geschossen oder zu schießen versucht hatten, kassierten Baader wegen versuchten Mordes zusätzlich zwei mal zehn Jahre, Raspe zehn und Ensslin sechs Jahre.

Ungewöhnlicher Aufwand für "gewöhnliche Kriminelle"

Reue hatte die Führung der Ersten Generation der RAF nicht gezeigt, im Gegenteil. "Wenn uns an der Aktion der RAF 72 etwas bedrückt", hatte Gudrun Ensslin erklärt, "dann das Missverhältnis zwischen unserem Kopf und unseren Händen und den B-52" - den Bombern mit denen die US-Airforce bei ihren Flächenbombardements in Indochina mehr als eine Million Zivilisten tötete.

Zwar hatten Politiker aller Parteien monoton beschworen, dass es sich bei der "Baader-Meinhof-Bande" um gewöhnliche Kriminelle handele, gleichzeitig wurde für ihre Aburteilung eigens eine düstere Kathedrale errichtet: Eine Halle mit acht Meter hohen Betonwänden, die lediglich über schmale Oberlichter verfügte und zum Sinnbild unmenschlicher Architektur im Westdeutschland der siebziger Jahre wurde. "Ein Denkmal zu Lebzeiten", nannte Stefan Aust die trostlose Stammheimer "Mehrzweckhalle" in seinem Standardwerk über die erste Generation der RAF "Der Baader Meinhof Komplex".

Als die Hauptverhandlung gegen die RAF-Führung am 21. Mai 1975 in diesem Bunker begann, mussten Zuschauer und Journalisten sich bis dahin in deutschen Gerichten ungekannten Sicherheitsvorkehrungen unterwerfen. Selbst Kugelschreiber wurden konfisziert, Journalisten erhielten Bleistifte im Gebäude. Geldbörsen mussten abgegeben werden. Der Luftraum über dem Gefängnis und der Mehrzweckhalle war gesperrt worden. Wachtmeister führten die Angeklagten mit einer Handschelle an sich gekettet in den Gerichtssaal.

Der Bundestag hatte eilig ein Bündel von Sondergesetzen beschlossen, um den Prozess irgendwie über die Bühne zu bringen. Dank des neu eingeführten Paragraphen 138a der Strafprozessordnung waren noch vor Beginn der Hauptverhandlung vier Anwälte, darunter Christian Ströbele, der heutige Bundestagsabgeordnete der Grünen, mit zum Teil dünnen Begründungen wegen angeblichen Missbrauchs der Verteidigerrechte von dem Verfahren ausgeschlossen worden.

Anwälte wollen Nixon vorladen lassen

Die Anklageschrift umfasste 354 Seiten. Die Angeklagten hatten eisern geschwiegen. Lediglich Randfiguren, Hilfskräfte und das RAF-Mitglied Gerhard Müller hatten ausgesagt. Müller wurde im Gegenzug nicht für den ersten Polizistenmord der RAF an dem Hamburger Beamten Norbert Schmid angeklagt, den er erschossen hatte. Er kam nach knapp sieben Jahren aus dem Gefängnis und bekam eine neue Identität. Das Bundesjustizministerium hielt den größten Teil seiner Aussagen unter Verschluss - doch Schmids Witwe spricht sich heute nicht gegen diese Manipulationen aus, sondern dagegen, "die Bestie Klar" zu begnadigen.

Die Angeklagten und ihre Anwälte versuchten ihrerseits den Prozess in ein politisches Tribunal zu verwandeln und wollten beispielsweise den Ex-US-Präsidenten Richard Nixon als Zeugen vorladen lassen, der die völkerrechtswidrige Bombardierung Kambodschas angeordnete hatte. Der Vorsitzende Prinzing versuchte, die Erörterung der politischen Motive der Angeklagten für ihre Morde mit allen Mitteln zu verhindern.

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