Der Prozess entwickelte sich schnell zu einem Kleinkrieg zwischen dem unsouveränen Vorsitzenden Theodor Prinzing und den Verteidigern, allen voran dem brillanten Otto Schily, der mit schneidender Schärfe das Gericht und die Bundesanwaltschaft angriff. Zunächst ging es darum, ob die Angeklagten aufgrund der Isolationshaft, der sie vor ihrer Zusammenlegung im 7. Stock des Stammheimer Gefängnisses unterworfen waren, überhaupt verhandlungsfähig waren. Vier renommierte Professoren kamen zu dem Ergebnis, dass sie nicht voll verhandlungsfähig seien.
Um den Prozess dennoch durchziehen zu können, griff das Gericht auf ein weiteres eigens für die RAF gemachtes Gesetz zurück, nach dem auch ohne Angeklagte verhandelt werden kann, wenn diese ihre Verhandlungsunfähigkeit - etwa durch einen Hungerstreik - vorsätzlich herbeigeführt hätten. Erst nach drei Monaten, am 23. Verhandlungstag, kam es in der Mehrzweckhalle zur Vernehmung zur Person, mit der jeder Strafprozess beginnt. Die Angeklagten wurden in den Saal geschleppt, beleidigten den Vorsitzenden Prinzing relativ lustlos - "faschistisches Arschloch" nannte Baader ihn, "alte Sau" Ensslin - und erreichten so ihr Ziel, von der Verhandlung ausgeschlossen zu werden.
Knapp ein Jahr nach Prozessbeginn - am 9. Mai 1976 - fanden zwei Justizbeamte beim allmorgendlichen Aufschließen der Zellen im 7. Stock des Stammheimer Gefängnisses Ulrike Meinhof. Sie hatte ein Anstaltshandtuch in Streifen gerissen und sich damit am Fenster ihrer Zelle erhängt. Sie war mit ihren Kräften am Ende. Die vormalige Journalistin, die "Stimme der RAF", war am längsten und härtesten der Isolationshaft im Gefängnis Köln-Ossendorf ausgesetzt gewesen und in Stammheim von dem Führungspaar Baader/Ensslin hart kritisiert worden. Sie litt schwer unter der Trennung von ihren beiden Töchtern. Zwei Tage nach ihrem verzweifelten Tod, den ihre Mitkämpfer zum staatlichen "Mord" erklärten, ging der Prozess weiter.
"Nicht justiziabel"
Der dem Verfahren schlicht nicht gewachsene Vorsitzende Prinzing brachte sich selbst zu Fall: Er verschickte Prozessunterlagen just an den Richter beim Bundesgerichtshof, der im Falle einer Revision über das Urteil zu entscheiden gehabt hätte. Und dieser versandte die Dokumente prompt an den Chefredakteur des Springer-Blattes "Welt". Mit ihrem 85. Ablehnungsantrag hatten die Anwälte und Angeklagten deshalb Erfolg. Eberhard Foth übernahm den Vorsitz und führte die Verhandlung wesentlich gelassener.
Bereits im März 1975 hatten Techniker des Bundesamtes für Verfassungsschutz in fünf Zellen in Stammheim, davon vier, in denen sich auch die Angeklagten mit ihren Verteidigern besprachen, Wanzen installiert. Kurt Rebmann, später Nachfolger des wenige Wochen vor dem Prozessende von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, brachte als führender Beamter im baden-württembergischen Justizministerium auch noch den Bundesnachrichtendienst dazu, weitere zwei Zellen zu verwanzen.
Die Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein. Es wurde nie rechtskräftig: Bevor über die Revision entschieden wurde, begingen die drei verurteilten RAF-Mitglieder in ihren Zellen Selbstmord.
Andreas Baader hatte zuvor die triste Farce, in die der Prozess dank seiner Mithilfe abgeglitten war, mit einem kurzen Satz beschrieben: "Die RAF", sagte er, "ist nicht justiziabel."
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