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Schießbefehl-Streit Honecker, Heuchelei, Hysterie

2. Teil: "Ich bin überrascht, dass Frau Birthler nicht weiß, was in ihrer Behörde erforscht wurde"

Die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, zeigte sich dagegen erschüttert über den Inhalt des Papiers. "Dieser Befehl ist so unverhüllt und deutlich, wie er bis jetzt noch nicht vorgelegen hat", sagte sie im ZDF. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Allerdings ist der Inhalt des Befehls nicht neu. Schon 1997 veröffentlichte der Ch.-Links-Verlag einen Auszug des Papiers in dem von Matthias Judt herausgegebenen Band "DDR-Geschichte in Dokumenten". Diese wissenschaftliche Publikation sei der breiten Öffentlichkeit und vielen Experten allerdings nicht bekannt gewesen, sagte der Sprecher der Birthler-Behörde, Andreas Schulze. Der Dokumentenband sei auch innerhalb der Behörde "nicht präsent" gewesen - Kritiker hatten der Behörde vorgeworfen, mit der Lancierung des ohnehin bekannten Dokuments passend zum Jahrestag ihren Weiterbestand sichern zu wollen.

Eine Sprecherin des Verlags kritisiert die Einschätzung der Behörde. Sie sagte SPIEGEL ONLINE, das Buch sei in einer Auflage von 50.000 Stück gedruckt worden. Allein 44.000 Exemplare seien in den vergangenen Jahren über die Bundeszentrale für politische Bildung vertrieben worden.

In Schroeders Augen ist es ein Versäumnis, dass die Birthler-Behörde bei dem Fund des Dokuments vor mehr als zehn Jahren nicht weiter nachgegangen ist. Die Lancierung zum jetzigen Zeitpunkt ist für den SED-Experten eher Ausdruck der Inkompetenz der Behörde als der Bedeutung des Dokuments. Dieses Vorgehen spiele vor allem der Linkspartei in die Hände, meint Schroeder. "Ich bin überrascht, dass Frau Birthler nicht weiß, was in ihrer Behörde erforscht wurde."

Die Verantwortlichen leugnen - Beweise hin oder her

Auch die von Birthler geäußerte Hoffnung, das Dokument könnte die Gesinnung früherer Genossen verändern, stößt bei Experten auf Skepsis. Die "Bild"-Zeitung zitiert Egon Krenz, den letzten Staatschef der DDR, heute mit den Worten: "Es hat einen Tötungsbefehl oder - wie Sie es nennen - Schießbefehl, nicht gegeben. Das weiß ich aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben."

Am Leugnen der Täter werde auch der nun publizierte Befehl nichts ändern, sagt Generalstaatsanwalt Schaefgen. "Krenz und die anderen, die heute alles abstreiten, standen vor Gericht. Und sie haben trotz der Beweise schon damals einen solchen Befehl geleugnet. Dabei hatten wir aufgrund der Aktenlage schon damals kein Problem, dem etwas entgegen zu setzen." Schaefgen sagt, er würde sich freuen, wenn der nun aufgetauchte Befehl etwas an der Einschätzung der früheren SED-Funktionäre ändern könnte - für wahrscheinlich hält er es aber nicht. "Sie haben das schon früher mit der Sicherung des Weltfriedens begründet, wahrscheinlich werden sie das auch heute tun."

Widerlegt wird Schaefgen durch das ehemalige Politbüromitglied Günter Schabowski. Es sei Praxis gewesen, dass Menschen bei Fluchtversuchen an der innerdeutschen Grenze erschossen wurden, sagte er dem "Tagesspiegel". Krenz' Reaktion sei für ihn unverständlich. "Wir alle, auch ich, tragen Mitschuld daran, weil wir nichts dagegen unternommen haben."

Für Schroeder gleicht das enorme Echo, das die Veröffentlichung des Befehls ausgelöst hat, einer "Hysterie". Dass es dazu komme, sei allerdings nachvollziehbar. "Das Teilungsregime ist noch nicht Teil des kollektiven Gedächtnisses", sagt er. "Die Veröffentlichung hat die Menschen überrascht." Die Reaktionen seien Ausdruck ihrer Unwissenheit. In den ersten Jahren nach der Wende sei das Unrechtsregime der DDR stärker im Gedächtnis der Menschen verankert gewesen - Mitte der neunziger Jahre habe sich dann das Bewusstsein geändert: "Seither wird in Ostdeutschland das Soziale der DDR verklärt. Es herrscht die Ansicht vor: 'So schlimm war es nicht.'" Und der Westen interessiere sich ohnehin nicht für die DDR, sagt Schroeder.

Neue strafrechtliche Ermittlungen wegen des nun aufgetauchten Dokuments hält Jurist Schaefgen für denkbar - allerdings will der pensionierte Generalstaatsanwalt die Details seinen aktiven Kollegen überlassen. "Wenn es gelingt, den Verantwortlichen für den Befehl zu finden, und man nachweisen kann, dass der Befehl Tötungen oder versuchte Tötungen zur Folge hatte, ist das schon denkbar", sagt er. "Allerdings muss man die Verjährungsfrist beachten."

Im Gegensatz zu Mord verjährt Totschlag nach 20 Jahren. Und die Einheit der Stasi, an die sich der Befehl richtete, wurde 1985 aufgelöst.

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