Von Barbara Hans
Iwan Demjanjuk, der sich nach seiner Emigration John Demjanjuk nennt, absolvierte demnach im SS-Lager Trawniki in der Nähe der polnischen Stadt Lublin, die unter deutscher Besatzung stand, die Ausbildung zum "Wachmann". Von Ende März bis Mitte September 1943 soll er seinen Dienst im Vernichtungslager Sobibor im Südosten Polens verrichtet haben. Von Mai 1942 bis Oktober 1943 wurden dort insgesamt etwa 250.000 Menschen getötet.
Demjanjuk wird vorgeworfen, in der Zeit seines Dienstes an der Ermordung von mindestens 25.000 Juden - die meisten von ihnen Frauen, Kinder und Greise - beteiligt gewesen zu sein. Viele stammten aus den Niederlanden, andere aus Polen und Deutschland, fast alle wurden noch am Tag ihrer Ankunft umgebracht.
Die NS-Führung beließ die SS-Männer immer nur eine begrenzte Zeit in den einzelnen Konzentrationslagern, um einer Verbrüderung von Bewachern und Häftlingen vorzubeugen, weshalb auch die Dokumente über die Personalverschiebungen im Fall von Demjanjuk von Bedeutung sind - könnten sie doch belegen, wann der gebürtige Ukrainer wo eingesetzt worden ist.
"Wir sind der Auffassung, dass er nach deutschem Strafrecht verurteilt werden kann", sagt Schrimm. In den kommenden acht Wochen will seine Behörde beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag stellen, um die Ausweisung des Ukrainers aus den USA zu erreichen. Noch sei aber das förmliche Verfahren nicht im Gang. Der BGH muss dann entscheiden, ob der Fall in der Verantwortung einer deutschen Staatsanwaltschaft liegt und wenn ja, welche Anklagebehörde zuständig ist.
"In Demjanjuks Fall könnte eine Ausnahme im Gesetz greifen: Denn weder der Täter ist Deutscher noch wurde die Straftat auf deutschem Boden verübt", sagt Schrimm. "Allerdings belegen die Listen, dass eine Vielzahl der Opfer aus Deutschland stammten und Demjanjuk in deutschem Auftrag handelte."
Ob der BGH im Sinne einer Verantwortlichkeit der deutschen Gerichte entscheidet, bleibt abzuwarten. Klar ist: Eine Verurteilung Demjanjuks durch ein deutsches Gericht würde weitreichende Folgen haben. Denn noch immer leben viele NS-Kriegsverbrecher, die nicht aus Deutschland stammen, aber nach deutschem Gesetz verantwortlich sind, unbehelligt auf freiem Fuß.
Schrimm und seine Mitarbeiter warten derzeit darauf, dass russische Behörden weitere Unterlagen zugänglich machen, die die Verdachtsmomente gegen Demjanjuk erhärten könnten. Hält er die Anklage eines mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers nach mehr als 60 Jahren in Deutschland für wahrscheinlich? "Ja. Aber eine Anklage ins Blaue würde niemandem etwas nützen. Wir brauchen Beweise."
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Weil abgesehen von der Zuständigkeit des Gerichts ein ganz anderes Problem vorliegt: Die reine Zugeghörigkeit zur Wachmannschaft stellt strafrechtlich gesehen keinen Tatbetand dar. Es müssen konkrete STRAFTATEN Demjanuk [...] mehr...
Das sind zwei verschiedene Verfahren: 1. Das von den USA laufende Verfahren von Demj. wg. des Verschweigens seiner SS-Angehörigkeit bei der Einwanderung und Beantragung der US-Staatsangehörigkeit. 2. Das [...] mehr...
Das sind zwei verschiedene Verfahren: 1. Das von den USA laufende Verfahren von Demj. wg. des Verschweigens seiner SS-Angehörigkeit bei der Einwanderung und Beantragung der US-Staatsangehörigkeit. 2. Das [...] mehr...
Das stimme ich Ihnen zu, das ändert aber nichts an dem Problem der Desinformation. MfG. Rainer mehr...
"Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen!" stammt aus der Rundfunkrede des GröFaZ am 1.9.39. Es ging um das Scharmützel am Sender Gleiwitz, die Folge war dann der Beschuß der (polnischen) Westerplatte bei Danzig durch die [...] mehr...
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