Aus Cleveland berichtet Cordula Meyer
Cleveland - John Demjanjuk wurde am Montagnachmittag (Ortszeit) mit einem Krankenwagen aus seinem Haus in Seven Hills bei Cleveland abgeholt. Nun soll er nach Deutschland abgeschoben werden. Die Staatsanwaltschaft München hatte im März einen Haftbefehl gegen Demjanjuk erwirkt. Sie wirft ihm vor, als Wächter im Vernichtungslager Sobibór im besetzten Polen, Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen geleistet zu haben.
Der Krankenwagen wurde von einer Limousine mit drei Beamten der US-Einwanderungsbehörde begleitet. Die Familie des mutmaßlichen Kriegsverbrechers hatte versucht, den 89-Jährigen vor den Blicken der Öffentlichkeit abzuschirmen. Sie hielten ein geblümtes Bettlaken vor den alten Mann, der auf einer Trage liegend in den Krankenwagen geschoben wurde.
Demjanjuk wurde zunächst in das Büro der US-Einwanderungsbehörde nach Cleveland gebracht. Dort sollen Abschiebeformalitäten erledigt werden. Vom Burke Lakefront Airport wird er mit einer Sondermaschine nach München geflogen werden, berichtet "The Plain Dealer", die größte regionale Zeitung.
Sein deutscher Anwalt Ulrich Busch sagte, Demjanjuk werde "ziemlich sicher" am Vormittag in München landen, "so gegen 11 Uhr". Der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Ulrich Staudigl, sagte in Berlin: "Nach jetzigen Informationen gehen wir davon aus, dass er am Dienstag im Laufe des Tages in Deutschland eintreffen wird."
Von Bord des Ambulanzflugzeuges soll der 89-Jährige sofort ins Untersuchungsgefängnis Stadelheim gebracht werden, wo er ärztlich untersucht werden und vom Ermittlungsrichter den Haftbefehl verkündet bekommen soll.
Demjanjuk hatte am Montag in Deutschland eine weitere juristische Niederlage erlitten: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte es ab, die Bundesregierung zur Rücknahme ihrer Aufnahmeerklärung zu verpflichten. Eine Entscheidung, ob der nach Entziehung der US-Staatsbürgerschaft staatenlos gewordene Demjanjuk tatsächlich in der Bundesrepublik aufgenommen werde, sei auch nach dessen Ankunft in Deutschland möglich.
Zudem sei es nicht Sache der deutschen Behörden, über die Transport- und vor allem Flugfähigkeit des 89-Jährigen zu befinden. Das OVG wies damit eine Beschwerde Demjanjuks gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück (Aktenzeichen OVG 10 S 17/09).
Mit Material von AFP und AP
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Die Israelis können ihm nicht den Prozess machen, da er dort bereits freigesprochen wurde. Es gilt der Grundsatz, dass man nicht zweimal wegen der gleichen Tat angeklagt werden kann. mehr...
und die großen laufen lassen... kann es wohl irgendwie nicht sein. Er hätte desertieren müssen... ist aber wunderbar. Denn das ist natrülich das fundament der Kollektivschuld. Alle Soldaten der Wehrmacht hätten desertieren müssen, [...] mehr...
Honnecker? Da gabs mal einen Fußballspieler im Saarland. (http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_saarl%C3%A4ndischen_Fu%C3%9Fballnationalspieler) Wenn Sie Erich Honecker meinen: Der wurde nicht verurteilt, weil er aus [...] mehr...
Was tun wir nicht ? Sie gleich in den Hof zu führen um Sie zu erschießen wie Sie es einst mit ihren Opfern getan haben ? Stimmt, im Gegensatz zu den Ermordeten können Sie Ihren kleinen, verbliebenden Lebensabend nur unter [...] mehr...
Eben. Weil es fürchterliche Unmenschen waren. Wir, die wir keine Unmenschen sein wollen tun das nicht mit wehrlosen Kleinstkindern und Greisen, Kranken und Behinderten. Sonst wären wir ja auch Unmenschen. mehr...
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