Von Barbara Hans
Hamburg - Strafverfahren 373/86 versprach Großes. Es sollte eine Reprise des Eichmann-Prozesses werden; es sollte einen Teil des Unrechts sühnen, das die Nazis den Juden im Zweiten Weltkrieg zugefügt hatten. Am 25. April 1988 wurde Iwan Demjanjuk von einem Jerusalemer Bezirksgericht zum Tode verurteilt. Die Menschen fielen sich bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal vor Freude in die Arme, tanzten.
In dem 17 Monate dauernden Prozess hatten fünf Überlebende des Konzentrationslagers Treblinka in Demjanjuk den KZ-Wärter "Iwan den Schrecklichen" wiedererkannt, der Frauen die Brüste abschnitt und einen Leichenträger mit einer Peitsche gezwungen hatte, eine Zwölfjährige zu vergewaltigen. Als SS-Wachmann soll "Iwan der Schreckliche" 1942/43 an der Ermordung von 875.000 Juden beteiligt gewesen sein.
Doch die Strafe wurde nie vollzogen, Demjanjuk nicht gehängt. Der 88-Jährige lebt noch heute in einem Vorort von Cleveland im US-Bundesstaat Ohio.
Ein neuer Prozess - nicht in Israel, sondern in Deutschland
In einem über sechsjährigen Revisionsprozess hat das Oberste Gericht Israels Demjanjuk im Juli 1993 freigesprochen. Aus dem Prozess, der als historisches Lehrstück inszeniert und von Radio und Fernsehen live übertragen worden war, wurde ein für Israel schmerzlicher Freispruch.
Die Obersten Richter hatten "begründete Zweifel" an der Identität des berüchtigten Wärters. War Iwan Demjanjuk tatsächlich "Iwan der Schreckliche", von dessen Greueltaten Häftlinge aus Treblinka berichteten? Die mehr als 500 Seiten starke Begründung des Freispruchs schließt mit den Worten: Wachmann Demjanjuk sei freigesprochen worden, weil Zweifel bestünden, ob er für die fürchterlichen Taten verantwortlich sei, die "Iwan dem Schrecklichen" zur Last gelegt werden. Und: "Die völlige Wahrheit zu finden, ist nicht die Aufgabe der menschlichen Richter."
Nach seinem Freispruch kehrte Demjanjuk in die USA zurück, in die er 1952 emigriert war. Bei seiner Einreise hatte er damals angegeben, nach der Schlacht von Kertsch in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten zu sein. Dass er sich zu Hilfsdiensten für die SS gemeldet hatte und in verschiedenen Konzentrationslagern als Helfer der Nazis - sogenannter "Hilfswilliger" - an der Ermordung Tausender Juden beteiligt war, verschwieg Demjanjuk.
Aus diesem Grund hat ihm der Supreme Court die US-amerikanische Staatsbürgerschaft entzogen, und am 18. Mai war Demjanjuks Einspruch gegen die Abschiebung endgültig gescheitert - loswerden will ihn die Regierung in Washington allerdings schon lange. Das erste Mal hatte man ihm die Staatsbürgerschaft bereits 1981 aberkannt. Doch bislang hat sich kein Land bereit erklärt, Demjanjuk aufzunehmen. Das könnte sich nun ändern - und Demjanjuk schon bald vor einem deutschen Richter stehen.
Die Nazi-Jäger in Ludwigsburg ermitteln
Denn die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hat gegen den fast 90-Jährigen ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Inhalt sind nicht Demjanjuks vermeintliche Taten in Treblinka, sondern seine mögliche Beteiligung an Mordtaten im Vernichtungslager Sobibor. Laut dem Simon-Wiesenthal-Zentrum ist Demjanjuk die Nummer zwei auf der Liste der meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher
"Meine Mitarbeiter sind am vergangenen Freitag aus Washington zurückgekehrt, wo sie im Office of Special Investigations und im Holocaust Memorial Museum Dokumente gesichtet haben", sagte Behördenleiter Kurt Schrimm SPIEGEL ONLINE. "Meine Mitarbeiter, ein Richter und eine Richterin sind guten Mutes, dass eine Anklage Erfolg haben könnte."
Bei den mehr als tausend Seiten Papier handelt es sich laut Schrimm um deutsche Originalunterlagen, die Soldaten der Roten Armee im und nach dem Zweiten Weltkrieg in die Hände gefallen sind und nach dem Zusammenbruch des Ostblocks zum Teil auch den amerikanischen Archiven in Washington zugänglich gemacht worden sind.
"Nach unserem jetzigen Kenntnisstand legen einige Dokumente nahe, dass Demjanjuk als Aufseher in den Tötungsvorgang einbezogen und an der Ermordung der Insassen beteiligt gewesen ist", sagte Schrimm. Unter anderem umfassten die erst in jüngster Zeit zugänglich gemachten Unterlagen Listen mit den Namen der Häftlinge, Dienstausweisen und auch Informationen zu den Personalverschiebungen zwischen den Vernichtungslagern. Die Dokumente könnten belegen, wann Demjanjuk sich wo aufhielt. "Wir hoffen darüber hinaus natürlich, auf diesem Wege auch Zeugen oder Angehörige von Zeugen zu finden."
Der Vorwurf: Beteiligung an der Ermordung Tausender Juden
Iwan Demjanjuk, der sich nach seiner Emigration John Demjanjuk nennt, absolvierte demnach im SS-Lager Trawniki in der Nähe der polnischen Stadt Lublin, die unter deutscher Besatzung stand, die Ausbildung zum "Wachmann". Von Ende März bis Mitte September 1943 soll er seinen Dienst im Vernichtungslager Sobibor im Südosten Polens verrichtet haben. Von Mai 1942 bis Oktober 1943 wurden dort insgesamt etwa 250.000 Menschen getötet.
Demjanjuk wird vorgeworfen, in der Zeit seines Dienstes an der Ermordung von mindestens 25.000 Juden - die meisten von ihnen Frauen, Kinder und Greise - beteiligt gewesen zu sein. Viele stammten aus den Niederlanden, andere aus Polen und Deutschland, fast alle wurden noch am Tag ihrer Ankunft umgebracht.
Die NS-Führung beließ die SS-Männer immer nur eine begrenzte Zeit in den einzelnen Konzentrationslagern, um einer Verbrüderung von Bewachern und Häftlingen vorzubeugen, weshalb auch die Dokumente über die Personalverschiebungen im Fall von Demjanjuk von Bedeutung sind - könnten sie doch belegen, wann der gebürtige Ukrainer wo eingesetzt worden ist.
"Wir sind der Auffassung, dass er nach deutschem Strafrecht verurteilt werden kann", sagt Schrimm. In den kommenden acht Wochen will seine Behörde beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag stellen, um die Ausweisung des Ukrainers aus den USA zu erreichen. Noch sei aber das förmliche Verfahren nicht im Gang. Der BGH muss dann entscheiden, ob der Fall in der Verantwortung einer deutschen Staatsanwaltschaft liegt und wenn ja, welche Anklagebehörde zuständig ist.
"In Demjanjuks Fall könnte eine Ausnahme im Gesetz greifen: Denn weder der Täter ist Deutscher noch wurde die Straftat auf deutschem Boden verübt", sagt Schrimm. "Allerdings belegen die Listen, dass eine Vielzahl der Opfer aus Deutschland stammten und Demjanjuk in deutschem Auftrag handelte."
Ob der BGH im Sinne einer Verantwortlichkeit der deutschen Gerichte entscheidet, bleibt abzuwarten. Klar ist: Eine Verurteilung Demjanjuks durch ein deutsches Gericht würde weitreichende Folgen haben. Denn noch immer leben viele NS-Kriegsverbrecher, die nicht aus Deutschland stammen, aber nach deutschem Gesetz verantwortlich sind, unbehelligt auf freiem Fuß.
Schrimm und seine Mitarbeiter warten derzeit darauf, dass russische Behörden weitere Unterlagen zugänglich machen, die die Verdachtsmomente gegen Demjanjuk erhärten könnten. Hält er die Anklage eines mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers nach mehr als 60 Jahren in Deutschland für wahrscheinlich? "Ja. Aber eine Anklage ins Blaue würde niemandem etwas nützen. Wir brauchen Beweise."
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