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05.12.2001
 

Rechtsstreit

Wird der US-Taliban-Kämpfer zum Tode verurteilt?

Ist er ein Vaterlandsverräter oder ein Terrorist, der vor ein amerikanisches Militärgericht gestellt und zum Tode verurteilt werden darf? Das Schicksal des 20-jährigen US-Taliban-Mitglieds John Walker ist unklar.

John Walker alias Abdul Hamid: Freiwillig zu den Taliban
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AP

John Walker alias Abdul Hamid: Freiwillig zu den Taliban

Washington - Walkers Vater Frank Lindh hat eine eher schlichte Antwort auf die Frage, was mit seinem in Afghanistan gefangenen Sohn geschehen soll: "Ich möchte meinen Sohn, wenn er heimkommt, umarmen und ihn dann dafür in den Hintern treten, dass er nach Afghanistan gegangen ist."

Aber juristisch ist der Status von Abdul Hamid, wie sich Walker seit seinem Übertritt zum Islam nennt, offenbar längst nicht so klar. Walker, der durch Kugeln und Handgranaten verwundet wurde, ist inzwischen im Gewahrsam der US-Militärs, die auch für seine medizinische Betreuung sorgen. In Washington weiß anscheinend zurzeit niemand, was mit ihm geschehen soll. "Das hat uns gerade noch gefehlt. Das ist so ziemlich das Letzte, womit sich die US-Regierung in diesen Tagen herumschlagen will", zitierte der US-Sender CNN einen hohen Beamten.

Schützt ihn die Genfer Konvention?

Das Problem: Als Staatsbürger der USA kann Walker eigentlich nicht vor die Militärgerichte gestellt werden, die auf Anweisung von Präsident George W. Bush den Taliban und den Anhängern von Osama Bin Ladens Terrororganisation al-Qaida den Prozess machen soll. Die Tribunale sind nur für Ausländer gedacht. Verteidigungsminister Donald Rumsfeld gab zu, dass man bei der Einrichtung der Militärgerichte nicht damit gerechnet habe, einen US-Bürger gefangen zu nehmen, der auf Seiten der Taliban kämpft.

Bush hält sich denn auch bei der juristischen Beurteilung des Falles zurück und befasste sich lieber mit den persönlichen Aspekten. Man sei dabei, die Fakten um diesen "armen Kerl" zu sichten, sagte er gegenüber "ABC News". Es scheine ihm, als ob Walker "in die Irre geführt" worden sei.

Handelt es sich bei Walker um einen "Kriegsgefangenen", könnte er durch die Genfer Konvention geschützt werden. Pentagon-Mitarbeiter sagten nach Angaben der "Los Angeles Times" inoffiziell, Walker könne vielleicht auch als Mitschuldiger für die Tötung eines CIA-Mannes während der Gefängnisrevolte in der Nähe der afghanischen Stadt Masar-i-Scharif belangt werden, bei der Hunderte von Taliban ums Leben kamen.

Als US-Bürger könnte Walker aber möglicherweise ein Fall für ein Bundesgericht werden, wenn er dort wegen Landesverrats belangt werden könnte. Nach amerikanischem Gesetz könnte er angeklagt werden, weil er "den USA nicht die Treue gehalten hat" und "gegen die Vereinigten Staaten Krieg führte" und "dem Feind geholfen hat". Das Problem in diesem Fall gab Konteradmiral John Stufflebeem zu: Bei Hochverrat müssen zwei Zeugen gegen Walker aussagen. Walker müsste bei einer Verurteilung mit der Todesstrafe rechnen.

Der Verteidiger Walkers steht immerhin schon fest: James A. Brosnahan, ein angesehener Anwalt aus San Francisco. Walkers Eltern hätten zunächst darum gebeten, möglichst bald mit ihrem Sohn sprechen zu können.

"Er wusste nicht, was er da sagte"

Für Walkers Vater Lindh bleibt "Abdul Hamid" nichts desto trotz ein "guter, sanfter Junge", der nie etwas Böses im Sinn gehabt habe. Sohn John bekannte zwar nach seiner Gefangennahme, die Terroranschläge vom 11. September gut geheißen zu haben. Aber das führt der Vater auf geistige Verwirrung zurück, als er sich mit den anderen Taliban-Kämpfern in einem Gefängnisstollen veränderte: "Er wusste nicht, was er da sagte."

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