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17.05.2002
 

Gesundheit

Auch Belgien erlaubt Sterbehilfe

Nach den Niederlanden ist jetzt auch in Belgien die aktive Sterbehilfe für Schwerstkranke gestattet. Das neue Gesetz gilt als das liberalste der Welt.

Brüssel - Das belgische Abgeordnetenhaus in Brüssel billigte den Entwurf mit 86 Ja-Stimmen. 51 Abgeordnete votierten gegen die Vorlage, zehn enthielten sich. Die Regierungsparteien aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen stimmten weitgehend dafür, während die Konservativen und Rechtsextremisten dagegen waren. Der Senat hatte dem Gesetz zuvor bereits zugestimmt.

Nach dem Gesetz muss ein Patient volljährig sein und schriftlich seinen Todeswunsch mitteilen. Ist er dazu nicht fähig, muss eine Person seines Vertrauens den Wunsch niederschreiben. Außerdem muss der Patient unheilbar krank sein und physisch oder psychisch permanent an der Krankheit leiden. Wenn sich die Krankheit noch nicht im Endstadium befindet, muss der behandelnde Arzt einen zweiten Mediziner konsultieren. Zwischen der Bitte des Patienten und der Sterbehilfe muss mindestens ein Monat vergehen. Gegner der Vorlage hatten argumentiert, das Gesetz lasse Patient und Arzt zu viele Freiheiten.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte das Gesetz heftig. "Schwerstkranke haben ebenso wie Psychischkranke das Recht auf ein würdevolles Leben und dürfen nicht in den Tod gedrängt werden", sagte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch. Wieder glaubten Politiker, einen Pflege- und Sterbenotstand durch ein "Euthanasie-Gesetz" lösen zu können. Nötig wäre stattdessen der Ausbau von Hospizarbeit sowie einer modernen, umfassenden Schmerztherapie und Pflege mit Linderung quälender Begleiterscheinungen. Die Stiftung warnte vor den Folgen für ganz Europa. Gesetze mit einer "Lizenz zum Töten in einzelnen Ländern" führten zur Aushöhlung grundlegender Werte wie Selbstbestimmung und Menschenwürde.

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