• Drucken
  • Senden
  • Feedback
05.02.2003
 

Britischer Kriegseinsatz

Anwaltsorganisation will Blair verklagen

Großbritanniens Premierminister Tony Blair muss für den Fall eines britischen Irak-Einsatzes mit einer Klage vor dem neuen Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) rechnen. Dies hat eine britische Anwaltsorganisation angekündigt.

Britischer Premierminister Blair: Muss sich vielleicht vor dem IStGh verantworten
Zur Großansicht
AFP

Britischer Premierminister Blair: Muss sich vielleicht vor dem IStGh verantworten

London - "Sollte Blair den Irak angreifen, wird der IStGh mit hundert-prozentiger Sicherheit gegen den Premierminister wegen Kriegsverbrechen ermitteln", sagte Anwalt Phil Shiner von den "Public Interest Lawyers". Nationale Regierungschefs könnten genau wie der frühere jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic für Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden.

Sollte Großbritannien mit den USA ohne eine neue Uno-Resolution Krieg gegen den Irak führen, will die Gruppe von Anwälten Blair und andere britische Regierungspolitiker verklagen. Auch bei einem schwerwiegenden Bruch der Genfer Konventionen im Falle eines Krieges will die Anwaltsvereinigung vor Gericht gehen. Einen solchen Verstoß würde zum Beispiel der Einsatz von Nuklearwaffen darstellen.

Shiner erklärte: "Es gibt keinen Zweifel daran, dass internationales Recht der Regierung nicht erlaubt, ohne eine neue Uno-Resolution in den Krieg zu ziehen." Und selbst dann müsse die angewandte Waffengewalt im Einklang mit den Prinzipien der Notwendigkeit und der Angemessenheit stehen. Ein britischer Regierungssprecher erklärte dazu, dass eine Kriegsbeteiligung Großbritanniens grundsätzlich im Einklang mit internationalem Recht stehen werde.

Der Internationale Strafgerichtshof ist erst vor sieben Monaten eingerichtet worden. Er soll vor allem schwere Straftaten wie Kriegsverbrechen und Völkermord verfolgen, wenn dies vor anderen Gerichten nicht möglich ist. Großbritannien hat das Gründungsstatut unterzeichnet, die USA hingegen lehnen den Gerichtshof strikt ab. Sie begründen dies mit der Verletzung ihrer eigenen Souveränität.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Ausland

© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP