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16.04.2003
 

DRK-Präsident Ipsen

"Wer Völkerrecht verletzt, muss dafür einstehen"

Wenn es nach dem Recht ginge, sagt Knut Ipsen, 68, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes und Völkerrechtslehrer, müssten als Folge des Irak-Kriegs die Sieger für alles bezahlen: für den Wiederaufbau des zerstörten Landes ebenso wie für die Schäden durch die Plünderungen.

Bagdad: US-Bomber zerstörten Häuser im Stadtteil Mansur
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AP

Bagdad: US-Bomber zerstörten Häuser im Stadtteil Mansur

SPIEGEL ONLINE:

Nach dem Zusammenbruch des Regimes von Saddam Hussein wurden im Irak sogar Krankenhäuser und das irakische Nationalmuseum geplündert. US-Verteidigungsminister Rumsfeld sagte sinngemäß, bei einem Krieg gehöre das nun mal dazu. Sehen Sie das auch so?

Ipsen: Nein, denn die Völkerrechtsordnung verbietet ganz eindeutig, dass man Plünderungen zulässt. Die Besatzungsmacht muss, wenn sie die tatsächliche Gewalt übernommen hat, alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen. Es ist ganz eindeutig, dass man diese Plünderungen hätte unterbinden müssen. Das gilt ganz besonders für die Krankenhäuser, die unter dem ausdrücklichen Schutz der vierten Genfer Konvention stehen.

SPIEGEL ONLINE: Haben die US-Streitkräfte damit ein Kriegsverbrechen begangen?

Ipsen: Kein Kriegsverbrechen, aber einen völkerrechtswidrigen Akt.

SPIEGEL ONLINE: Der ganze Krieg der "Allianz der Willigen" war doch völkerrechtswidrig?

Ipsen: Richtig, weil die kriegführende Allianz kein tragfähiges Mandat des Sicherheitsrates hatte. Am Ende hat die US-Regierung mit ihrem Ultimatum an Saddam Hussein, abzudanken und ins Exil zu gehen, sogar ganz auf eine Rechtfertigung verzichtet. Dass der darauf gestützte Angriff auf jeden Fall völkerrechtswidrig war, bestreitet niemand, der juristisch halbwegs ernst zu nehmen ist.

SPIEGEL ONLINE: Tritt aber im Krieg nicht die militärische Stärke an die Stelle des Rechts?

Ipsen: Hat der Krieg begonnen, müssen sich alle Kriegsparteien an das humanitäre Völkerrecht halten, ob sie stark oder schwach sind, den Krieg zu Unrecht begonnen haben oder nicht.

SPIEGEL ONLINE: Die USA hatten womöglich einfach nicht mit einem so plötzlichen Zusammenbruch der zivilen Ordnung und einem solchen Ausmaß der Plünderungen gerechnet.

Ipsen: Das ist egal. Die Pflichten aus dem humanitären Kriegsrecht müssen erfüllt werden, unabhängig von Fragen der Vorhersehbarkeit oder persönlicher Schuld. Und wer sie nicht erfüllt, muss für die Folgen einstehen.

SPIEGEL ONLINE: Was heißt das konkret?

Ipsen: Zunächst einmal haben die USA jetzt eine Pflicht zur Schadensminderung. Für die Krankenhäuser heißt das: Zu retten, was noch zu retten ist, und so schnell es geht für Ersatz zu sorgen.

SPIEGEL ONLINE: Und für die geraubten Kunstschätze?

Ipsen: Die Amerikaner müssten jetzt verschärft die Grenzen kontrollieren, um zu verhindern, dass geraubte Kunstgegenstände außer Landes geschmuggelt werden. Und sie müssten, so möglich, die Kunstgegenstände wiederbeschaffen, ja, sie womöglich sogar ankaufen, wenn sie irgendwo auf dem Kunstmarkt auftauchen.

SPIEGEL ONLINE: Und wenn das nicht gelingt?

Ipsen: Dann wird der Irak früher oder später die USA zum Schadenersatz auffordern können, jedenfalls das finanziell wieder gut zu machen, was nur irgendwie möglich ist.

SPIEGEL ONLINE: Und was ist mit den anderen Schäden des Krieges?

Ipsen: Wer etwas Völkerrechtswidriges tut, hat nach den Haftungsregeln des Völkerrechts dafür einzustehen. Auch da ist der Fall deshalb klar: Der Angriff war völkerrechtswidrig, also müssten die Angreifer, vor allem die Vereinigten Staaten und Großbritannien, prinzipiell für den ganzen Wiederaufbau finanziell gerade stehen. Aber natürlich versucht die Allianz schon jetzt, auch andere Staaten finanziell mit in die Pflicht zu nehmen.

SPIEGEL ONLINE: Hätte der Irak überhaupt eine Möglichkeit, die USA zum Bezahlen zu zwingen?

Ipsen: Natürlich, der Irak könnte die USA und Großbritannien beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag auf Schadenersatz verklagen. Was er so schnell aber kaum tun wird, jedenfalls nicht, solange die USA einen Einfluss darauf haben.

SPIEGEL ONLINE: Haben sich die Kriegsparteien wenigstens bei der Kriegsführung selbst weit gehend an die völkerrechtlichen Regeln gehalten?

Ipsen: Das kann man heute noch nicht abschließend sagen. Was ich aber auf jeden Fall bedaure, ist, dass die Allianz die gebotene Unterscheidung zwischen der Zivilbevölkerung und den Kämpfern auf irakischer Seite nicht so beachtet hat, wie es das Recht erfordert hätte. Es hat doch in einem weit größeren Umfang zivile Opfer gegeben, als das vor dem Krieg erwartet und erhofft worden war.

SPIEGEL ONLINE: Könnten Politiker oder Militärs der Allianz damit sogar vor dem neuen Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden, der ebenfalls in Den Haag sitzt?

Ipsen: Theoretisch ja, vor allem die Briten. Aber für allzu realistisch halte ich das nicht, denn die Hauptverantwortung lag doch bei den Vereinigten Staaten. Da die aber dem Strafgerichtshof bisher noch nicht beigetreten sind, könnten US-Bürger nur durch einen Sicherheitsrats-Beschluss vor den Strafgerichtshof gebracht werden. Und ein solcher Vorstoß würde schon am Veto der USA selbst scheitern.

SPIEGEL ONLINE: Könnten die anderen Staaten nichts dagegen tun?

Ipsen: Doch. Es gäbe noch einen anderen Weg, alle Rechtsfragen, die mit dem Irak-Krieg zusammenhängen, verbindlich klären zu lassen: Durch ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, beantragt von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der Versammlung aller Mitgliedstaaten. Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler hat unlängst auf meine Initiative hin die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei den Vereinten Nationen einzubringen.

SPIEGEL ONLINE: Hat die Bundesregierung schon reagiert?

Ipsen: Nein. Ich habe ehrlich gesagt auch nichts anderes erwartet. Aber es soll niemand sagen können, es gäbe keinen Weg, feststellen zu lassen, was Recht und was Unrecht ist.

Das Interview führte Dietmar Hipp

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