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01.02.2005
 

Palästinensischer Besitz

Israels Generalstaatsanwalt hält Enteignungen für illegal

Jerusalem - Ein israelischer Regierungsbeschluss zur Enteignung von palästinensischem Bodenbesitz ist nach Auffassung von Israels Generalstaatsanwalt Meni Mazuz illegal. Seiner Ansicht nach verstößt er gegen geltendes israelisches und internationales Recht. Mazuz habe seine Auffassung der Regierung mitgeteilt, sagte der Sprecher des israelischen Justizministeriums, Jacob Galanti.

Der Regierungsbeschluss ermöglicht, Land in Jerusalem von Palästinensern, die in der West Bank leben, zu enteignen. Er geht auf ein inzwischen ruhendes Gesetz aus dem Jahr 1950 zurück. Es erlaubte Israel, Besitz von Palästinensern zu enteignen, die während des ersten israelisch-arabischen Krieges 1948/49 geflohen waren oder vertrieben wurden.

Im vergangenen Sommer hatte das israelische Kabinett beschlossen, das alte Gesetz wieder einzuführen. Seitdem wurde Palästinensern, die durch den israelischen "Schutzzaun" im Westjordanland von ihrem Besitz in Jerusalem abgeschnitten sind, tausende Quadratmeter Land genommen.

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