New York - Die US-Regierung hatte die Freigabe mit der Begründung abgelehnt, die Veröffentlichung der Bilder schade dem Ansehen der USA. Bezirksrichter Alvin Hellerstein widersprach aber dieser Ansicht und erklärte in seiner 50-seitigen Urteilsbegründung unter anderem, die Terroristen im Irak und Afghanistan hätten schon bewiesen, dass "sie für ihre Barbarei keine Begründung brauchen". Zur Freiheit, die in Afghanistan und Irak verteidigt werde, gehöre auch die Transparenz und die Rechenschaftspflicht von Regierung und Militär, erklärte Hellerstein. Diese dürften nicht geopfert werden.
Beantragt hatte die Freigabe von 87 Bildern und vier Videobändern die Amerikanische Bürgerrechtsunion (ACLU). Die ACLU geht nicht davon aus, dass es sich bei der Misshandlung von Gefangenen um Einzelfälle gehandelt habe, sondern vermutet, dass dies systematisch geschah.
Der Folterskandal von Abu Ghureib war im Frühjahr 2004 durch die Veröffentlichung von Misshandlungsfotos bekannt geworden und hatte weltweit Empörung ausgelöst. Gestern war die US-Soldatin Lynndie England wegen des Folterskandals in Abu Ghureib von einem Militärgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Foto von England, wie sie im Abu-Ghureib-Gefängnis einen nackten und am Boden liegenden Häftling wie einen Hund an der Leine hielt, war um die Welt gegangen. Sie war zum bekanntesten Gesicht des Folterskandals geworden.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Ausland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH