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26.02.2006
 

4,1 Millionen Dollar Honorar

Holocaust-Überlebende streiten mit Anwalt

Vor acht Jahren einigten sich jüdische Sammelkläger mit Schweizer Großbanken über Entschädigungszahlungen von 1,25 Milliarden Dollar. Jetzt wehren sie sich dagegen, dass ein New Yorker Anwalt für seine Arbeit über vier Millionen Dollar in Rechnung stellte.

New York - Der Vergleich der Holocaust-Überlebenden mit Schweizer Großbanken hat ein spätes Nachspiel. Den Banken wurde vorgeworfen, dass sie Juden während des Nationalsozialismus gewaltige Summen Geld gestohlen, es versteckt oder an die Nazis weitergegeben sowie nach dem Zweiten Weltkrieg die Spuren durch Aktenvernichtung verwischt hätten. 1,25 Milliarden Dollar - so entschied es ein Bezirksrichter in Brooklyn 1998 - mussten UBS und Credit Suisse an jüdische Sammelkläger zahlen.

Ihr Rechtsvertreter Burt Neuborne gerät jetzt unter Beschuss: Der New Yorker Rechtsanwalt und Professor Burt Neuborne verlangt für seine Arbeit 4,1 Millionen Dollar. Diese Summe hält eine Gruppe erboster Holocaust-Überlebenden für viel zu hoch und wehrt sich mit einer Eingabe vor Gericht dagegen.

Der Anwalt habe stets erklärt, er leiste seine Arbeit unentgeltlich, bestätigte ein Vertreter der Holocaust-Überlebenden einen Bericht der "New York Times" vom Samstag. "Erstens hat er uns die ganze Zeit erklärt, dass er nicht bezahlt werden wird", sagte David Mermelstein, 77, der von den Nazis ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert worden war, wo seine Familie starb. "Zweitens ist es ein Verbrechen, den bedürftigen Holocaust-Überlebenden das Geld wegzunehmen."

Neuborne indes will von seiner Honorarforderung nicht abrücken und verteidigte sie - nie habe er versprochen, dass seine Arbeit gratis sei. Bereits am Freitag präsentierte der Anwalt Dokumente, um die Einwände zurückzuweisen, und forderte eine gerichtliche Anhörung zu seinen Gebühren. "Es war eine aufreibende Arbeit, die niemand anders machen wollte", erklärte Neuborne, "ich habe sie sieben Jahre lang ehrlich und erfolgreich erledigt.

jol/AP

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