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29.03.2006
 

Afghanistan

Parlament will Abdul Rahmans Ausreise verhindern

Aus Kabul berichtet Matthias Gebauer

Neue Schwierigkeiten im Fall Abdul Rahman: Das afghanische Parlament will die geplante Ausreise des zum Christentum konvertierten Mannes stoppen. Italien und Deutschland hatten ihm zuvor Asyl angeboten.

Kabul - Dienstagmorgen waren die Verhandler von der Uno noch bester Hoffnung. Allenthalben gab man sich optimistisch, dass "die Angelegenheit bis zum Nachmittag gelöst" werden könne. Übersetzt aus dem Diplomaten-Slang sollte dies bedeuten, dass der freigelassene Konvertit Abdul Rahman vielleicht schon Dienstag Kabul verlassen könnte und in ein Land ausreisen würde, das ihm Asyl bietet.

Abdul Rahman: Schwierige Ausreise
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AFP

Abdul Rahman: Schwierige Ausreise

Deutschland und vor allem Italien hatten erklärt, den zum Christentum konvertierten Muslim aufzunehmen. "Wir würden uns freuen, einen Mann begrüßen zu können, der so großen Mut bewiesen hat", sagte Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi erneut.

Gleichwohl ist die Ausreise Rahmans offenbar nicht so einfach. Bis zum Nachmittag jedenfalls gab es in Kabul keine eindeutigen Signale, die auf den baldigen Abflug des 41-Jährigen hindeuteten. Woran die Verhandlungen zwischen der Uno und der afghanischen Regierung zurzeit haken, war jedoch nicht zu erfahren. Alle Beteiligten haben sich eine strikte Nachrichtensperre auferlegt, die tatsächlich strikt eingehalten wird.

Gleichzeitig hat das afghanische Parlament in deutlichen Worten gegen die Ausreise protestiert. In einer spontan angesetzten Sitzung des Plenums erklärten mehrer Abgeordnete, es widerspreche den geltenden Gesetzen, wenn der zum Christentum übergetretene Rahman die Gelegenheit zum Verlassen des Landes erhalte. Ein entsprechender Beschluss wurde von den Politikern nach zweistündiger Diskussion einstimmig verabschiedet. Konkret forderte Parlamentssprecher Junis Kanuni vor Journalisten, die Ausreise müsse "verhindert" werden.

Die Auswirkung des Beschlusses war am Nachmittag in Kabul nur schwer zu ermessen. Diplomaten sagten, man verhandele weiter, habe aber das Votum des Parlaments im Auge. Ob das verabschiedete Papier rechtliche Bindungskraft hat, war bei keinem der beteiligten Ministerien zu erfahren. Mehrere afghanische Politiker forderten indes, dass sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht vor dem Parlament erklären müssten.

Der Prozess, in dem Abdul Rahman wegen seines Glaubenswechsels zum Christentum die Todesstrafe drohte, war von der afghanischen Justiz wegen Verfahrensfehlern und dem angeblich labilen Geisteszustand des Angeklagten ausgesetzt worden. Der Afghane hält sich zurzeit auf einem gesicherten Gelände der Uno auf, um ihn vor Übergriffen der Bevölkerung zu schützen.

Die erwarteten Proteste gegen die Freilassung blieben bisher aus. Zwar äußerten mehrere einflussreiche Geistliche Kritik an dem Schritt, der dem Vernehmen nach von der afghanischen Regierung initiiert wurde. Zu Demonstrationen aber kam es nicht. Am Donnerstag trifft sich in Kabul ein einflussreicher Kreis von konservativen Geistlichen, um über den Fall zu beraten. Es wird erwartet, dass die Imame ihre Anhänger zu Protesten aufrufen.

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