Brüssel - Die EU-Kommission will das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für nichtig erklärte Abkommen mit den USA durch eine neue Abmachung gleichen Inhalts möglichst bis zum 1. Oktober ersetzen. Für entsprechende Verhandlungen mit Washington sollen die EU-Regierungen nun grünes Licht geben, erläuterte die Kommission.
Der Inhalt des von den Richtern Ende Mai gekippten Abkommens soll demnach unverändert bleiben. Die Gemeinschaftsrichter hätten das Abkommen wegen einer fehlerhaften Rechtsgrundlage gekippt, nicht aber wegen des Inhalts der Vorschriften, gab der Sprecher von Justizkommissar Franco Frattini als Begründung an.
Das EU-Parlament, das die EuGH-Klage angestrengt hatte, soll aber künftig ausgeschlossen werden. Die Abgeordneten sollen nach dem Vorschlag der Kommission nicht über das neue Abkommen mitentscheiden, wie dies noch bei den für ungültig erklärten Vereinbarungen der Fall war. Stattdessen sieht die von der Kommission gewählte Rechtsgrundlage eine einstimmige Entscheidung der EU-Regierungen vor.
Das europäisch-amerikanische Abkommen sieht vor, dass Fluggesellschaften bis 15 Minuten vor Abflug insgesamt 34 Datensätze über alle in die USA reisenden Passagiere übermitteln müssen - darunter Namen, Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern sowie besondere Essenswünsche. Die US-Regierung betrachtet dies als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror und hat Fluggesellschaften, die die Angaben nicht übermitteln, mit Strafen und dem Entzug der Landerechte gedroht.
Im Gegenzug sicherten die USA einen nach Einschätzung der Kommission ausreichenden Datenschutz zu. Das Europaparlament stützte seine Klage vor dem EuGH darauf, dass die Privatsphäre der europäischen Fluggäste mit der Weitergabe der Daten verletzt werde.
Die EU-Kommission hofft, dass die Nachverhandlungen schnell abgeschlossen werden können. Allerdings müsste ein neues Abkommen von den 25 EU-Staaten abermals ratifiziert werden. Roscam Abbing betonte aber, dass der Zeitplan dennoch eingehalten werden könne, weil das Abkommen auch angewendet werden könne, ohne dass es in allen Mitgliedstaaten ratifiziert sei. Der EuGH hat der EU und den USA eine Frist bis Ende September gegeben, um das Abkommen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.
Wenn der Ministerrat das Abkommen wie vorgeschlagen bis Ende des Monats kündigt, bleiben für Neufassung und Ratifizierung noch 90 Tage Zeit. Das dürften etliche Parlamente kaum schaffen. Die Kommission will das neue Abkommen aber auch ohne Zustimmung der Volksvertreter schon umsetzen. Es sei "nicht ungewöhnlich", dass gewisse Vorgaben provisorisch aber rechtlich bindend umgesetzt werden, während die Ratifizierung noch laufe, sagte ein Sprecher in Brüssel.
als/AFP/dpa/AP
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